Beglaubigung von Unterschriften
Was haben ein Eintrag im Handelsregister, ein Kirchenaustritt und eine Vollmacht für eine private Angelegenheit gemeinsam? Sie benötigen in der Regel eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift amtlich bestätigt.
Gerne beglaubigt das Einwohneramt Ihre Unterschrift. Wir bitten Sie dazu, persönlich mit einem Ausweis auf dem Einwohneramt vorzusprechen. Innerhalb der Schalteröffnungszeiten benötigen Sie dafür keine Terminvereinbarung. Schalteröffnungszeiten: Mo., Di., Mi. und Fr. 08.00 bis 11.30 Uhr 13.45 bis 16.00 Uhr Donnerstag bis 18.00 Uhr Möchten Sie Ihre Unterschrift ausserhalb der Schalteröffnungszeiten beglaubigen lassen? Wir bitten Sie, telefonisch oder über das Online-Formular einen Termin zu vereinbaren. Einwohneramt Telefon 081 303 49 49 einwohneramt@badragaz.ch Aktionen
Zuständige Instanz: Einwohneramt
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