Steuererklärung Fristerstreckung
Fristverlängerung Steuererklärung Seit dem 17. Januar 2008 besteht die Möglichkeit, die Fristverlängerung elektronisch zu beantragen. Benutzen Sie dazu diesen Link.
http://www.steuern.sg.ch/home/sachthemen/eservices/Frist_StE_Privatperson.html Aktionen
Zuständige Instanz: Steueramt
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