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Gemeinde Bad Ragaz

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Inhalt

Rechtsgültigkeit von Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes (Zusammenlegung / Fusion)

1. Juli 2022

    
Gemeinderat Bad Ragaz / Gemeinderat Pfäfers
  
Rechtsgültigkeit von
Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes (Zusammenlegung / Fusion)

Im März 2022 hatten die Gemeinderäte von Bad Ragaz und Pfäfers die Bevölkerung informiert, dass sie die Zusammenlegung der beiden Grundbuchämter prüfen. Beide Räte kamen zum Schluss, dass die Zusammenlegung sinnvoll und zweckmässig ist. Sie haben deshalb im April 2022 die entsprechende Vereinbarung abgeschlossen, welche vom 1. bis am 30. Juni 2022 in beiden Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt wurde.

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 1. bis 30. Juni 2022 innerhalb der Vertragsgemeinden Bad Ragaz und Pfäfers keine Urnenabstimmung verlangt worden war, erlangt der Erlass

  • Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes (Zusammenlegung / Fusion)

 am 4. Juli 2022 Rechtsgültigkeit. Er tritt per 1. Oktober 2022 in Kraft.

Durch die Zusammenlegung der Grundbuchämter von Bad Ragaz und Pfäfers entsteht ein Grundbuchamt, welches von der Fläche und von der Anzahl der Geschäfte in etwa mit jenem der Gemeinde Mels zu vergleichen ist. Gegenwärtig arbeiten beim Grundbuchamt Bad Ragaz mit Urs Schlegel und Dario Belinger zwei Mitarbeitende, die über den Fähigkeitsausweis verfügen. Im Hinblick auf die Zusammenlegung mit Pfäfers wurde eine zusätzliche Stelle geschaffen. Sie wird mit Bernhard Nigg aus Pfäfers besetzt, welcher momentan noch auf der Gemeinde Pfäfers im Grundbuchamt tätig und mit dem Taminatal bestens vertraut ist.