Feststellung endgültiges Ergebnis Volksabstimmung vom 3. März 2024
Gemeinde Bad Ragaz
Feststellung endgültiges Ergebnis der kommunalen Volksabstimmung vom 3. März 2024
Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Gemeinderat gemäss Art. 111 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WaG, sGS 125.3) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Die Feststellung ist im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde zu veröffentlichen (Art. 111 Abs. 2 WaG).
Betreffend Ergebnis und Durchführung der kommunalen Urnenabstimmung vom 3. März 2024 über den Verpflichtungskredit von 14.6 Millionen Franken der Politischen Gemeinde Bad Ragaz für den Neubau des Schulhauses an der Sarganserstrasse 6a ist die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen. Dem Verpflichtungskredit wurde mit 1'534 Ja-Stimmen (72 %) und 598 Nein-Stimmen (28 %) zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 55 Prozent. Der Gemeinderat hat das endgültige Ergebnis festgestellt und dankt den Abstimmenden für das Vertrauen.
Der Gemeinderat