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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
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www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
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Inhalt

Feststellung endgültiges Ergebnis Volksabstimmung vom 3. März 2024

10. April 2024

Gemeinde Bad Ragaz

Feststellung endgültiges Ergebnis der kommunalen Volksabstimmung vom 3. März 2024

Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Gemeinderat gemäss Art. 111 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WaG, sGS 125.3) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Die Feststellung ist im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde zu veröffentlichen (Art. 111 Abs. 2 WaG).

Betreffend Ergebnis und Durchführung der kommunalen Urnenabstimmung vom 3. März 2024 über den Verpflichtungskredit von 14.6 Millionen Franken der Politischen Gemeinde Bad Ragaz für den Neubau des Schulhauses an der Sarganserstrasse 6a ist die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen. Dem Verpflichtungskredit wurde mit 1'534 Ja-Stimmen (72 %) und 598 Nein-Stimmen (28 %) zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 55 Prozent. Der Gemeinderat hat das endgültige Ergebnis festgestellt und dankt den Abstimmenden für das Vertrauen.

Der Gemeinderat