Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)


Öffnungszeiten Schulverwaltung
(Schulhaus Kleinfeld Ost, 1. Stock)

Montag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr

Herzlich willkommen bei der Gemeindeverwaltung Bad Ragaz!

Inhalt

Hundekontrolle / Hundesteuer

Hundesteuer
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Hundesteuer.

Keine Hundesteuer wird erhoben für:

  • Blindenführ- und Behindertenhunde;
  • Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;
  • Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden.


In Bad Ragaz beträgt die jährliche Hundesteuer:

  • CHF 100 pro Hund
  • CHF 500 pauschal für bewilligte Tierheime & Zuchtbetriebe
     

Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer im vollen Umfang fällig.

 

Sie sind neu Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Melden Sie sich beim Einwohneramt und teilen Sie mit, dass Sie neu Hundehalter sind. Sie werden vom Einwohneramt in der nationalen Hundedatenbank AMICUS als solcher erfasst und erhalten Ihre Personen-ID. Sowohl das Login als auch das Passwort werden Ihnen danach per Post oder E-Mail von AMICUS zugestellt. Anschliessend können Sie sich auf AMICUS einloggen.

Sie übernehmen einen Hund aus der Schweiz:
AMICUS spricht hier von einer Übernahme innerhalb der Schweiz. Auf AMICUS können Sie den Hund, welcher vom früheren Hundehalter weitergegeben wurde, übernehmen.

Sie erhalten einen Hund aus dem Ausland:
Gehen Sie mit Ihrem Hund zu einem Schweizer Tierarzt und nehmen Sie die erhaltene Personen-ID mit. Der Tierarzt überprüft die Mikrochipnummer und registriert bei AMICUS einen Import.

Weitergabe eines Hundes innerhalb der Schweiz:
Bringen Sie die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers in Erfahrung und erfassen Sie die Weitergabe in AMICUS.

Weitergabe eines Hundes ins Ausland:
Erfassen Sie in AMICUS das Exportdatum sowie die Ihnen bekannten Informationen.


Bei Fragen gibt Ihnen AMICUS oder die Hundekontrollstelle Bad Ragaz gerne Auskunft.

 

AMICUS
Telefon 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Einwohneramt / Hundekontrollstelle
Telefon 081 303 49 33
einwohneramt@badragaz.ch

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt