Beglaubigung von Unterschriften
Was haben ein Eintrag im Handelsregister, ein Kirchenaustritt und eine Vollmacht für eine private Angelegenheit gemeinsam? Sie benötigen in der Regel eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift amtlich bestätigt.
Gerne beglaubigt das Einwohneramt Ihre Unterschrift. Wir bitten Sie dazu, persönlich mit einem Ausweis auf dem Einwohneramt vorzusprechen. Innerhalb der Schalteröffnungszeiten benötigen Sie dafür keine Terminvereinbarung.
Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend) |
Möchten Sie Ihre Unterschrift ausserhalb der Schalteröffnungszeiten beglaubigen lassen? Wir bitten Sie, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.
Benötigen Sie zusätzlich eine Apostille? Informationen erhalten Sie bei der Staatskanzlei St.Gallen
Einwohneramt
Telefon 081 303 49 49
einwohneramt@badragaz.ch
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