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Inhalt

Schiesspflicht 2025 (Obligatorisches Programm) und Nachschiesskurs 2025 (nur 300 m)

24. April 2025

   
Kanton St.Gallen
Sicherheits- und Justizdepartement

Amt für Militär und Zivilschutz
Militär - Kreiskommando

Schiesspflicht 2025 (Obligatorisches Programm)

1. Schiesspflicht im Jahre 2025
Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, welche die Rekrutenschule 2024 oder früher absolvierten, erfüllen die Schiesspflicht bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden. Im Entlassungsjahr besteht keine Schiesspflicht. Subalternoffiziere können wählen zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole).

Geleisteter Militärdienst (Truppendienste, Kurse), ausgenommen der unter Punkt 3a geleistete Dienst, befreien nicht von der Erfüllung der Schiesspflicht.

2. Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht
Die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee erhalten in der Regel eine schriftliche Aufforderung zur Erfüllung ihrer ausserdienstlichen Pflicht. Nichterhalten dieser Aufforderung entbindet sie nicht von der Erfüllung der Schiesspflicht.
Massgebend und verbindlich für die Erfüllung sind die in diesem Plakat aufgeführten Bestimmungen.

3. Von der Schiesspflicht sind dispensiert:
a) Schiesspflichtige, die im Jahre 2025 mindestens 45 Tage besoldeten Militärdienst leisten.
b) Dienstpflichtige, die aus dem Auslandurlaub in die Schweiz zurückkehren und nach dem 31. Juli wieder mit dem Stgw oder der Pistole ausgerüstet werden.
c) Dienstpflichtige, die nach dem 31. Juli wieder in die Armee eingeteilt und mit dem Stgw oder Pistole ausgerüstet werden.
d) die von einer medizinischen Untersuchungskommission (UC) Dispensierten, sofern die Dispensation nach dem 31. Juli abläuft.
e) Schiesspflichtige, deren persönliche Waffe vorsorglich abgenommen wurde und diese erst nach dem 31. Juli zurück erhalten.

4. Ort des Schiessens / Schiesstage
Schiesspflichtige haben das Schiessprogramm in einem anerkannten Schiessverein bis Ende August 2025 zu schiessen.
Die Schiessdaten der im Kanton St.Gallen geplanten Obligatorischen Bundesprogramme (300m/25m) sind im Internet unter www.schiessen.sg.ch seit Ende März abrufbar.

 

 

 

 

 



5. Schiessprogramm
Im obligatorischen Programm werden in vier Übungen 20 Schüsse auf die Distanz von 300 Meter (Sub Of wahlweise 25 Meter) geschossen. Als Mindestleistung werden 42 Punkte (Pistole 120) und höchstens drei Nuller verlangt.
   
Schiesspflichtige, welche die Mindestleistungen nicht erfüllen oder die Übungen nicht vorschriftsgemäss geschossen haben, können das ganze Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag höchstens zweimal wiederholen. Die Wiederholungen müssen, ausgenommen bei Wohnortswechsel, im gleichen Verein geschossen werden. Subalternoffiziere, welche das Obligatorische Programm 25 m nicht bestehen, müssen das Obligatorische Programm 300 m schiessen.

6. Verbliebene
Wer die verlangte Mindestleistung das erste Mal und auch in der ersten oder zweiten Wiederholung nicht erreicht, ist verblieben und wird durch einen persönlichen Marschbefehl in einen Verbliebenenkurs im Herbst aufgeboten.

7. Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen
Das Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten (sofern vorhanden), ein amtlicher Ausweis, das Dienstbüchlein und der Militärische Leistungsausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und der persönliche Gehörschutz sind mitzubringen.

8. Dispensationen
Schiesspflichtige, die wegen Krankheit oder Unfall das Obligatorische Programm bis zum 31. August 2025 in einem Verein nicht vorschriftsgemäss schiessen oder aus dem gleichen Grund nicht zum Nachschiesskurs einrücken können, haben vor dem letzten Schiesstag resp. dem Nachschiesskurs ein Dispensationsgesuch unter Beilage des Dienstbüchleins, des Militärischen Leistungsausweises und eines verschlossenen Arztzeugnisses (auf eigene Kosten zu beschaffen) an das Kreiskommando St.Gallen zu richten.

9. Eigentumsanspruch bei der Entlassung aus der Wehrpflicht
Angehörige der Armee, die am 31. Dezember 2025 aus der Armee ausscheiden, müssen in den letzten drei Jahren vor der Entlassung total vier Bundesübungen (Obligatorisches Programm und Feldschiessen) in ihrem Dokument ausweisen. Zusätzlich ist ein aktueller Waffenerwerbschein (nicht älter als sechs Monate) zwingend erforderlich.

10. Allgemeines
Jeder Angehörige der Armee hat mit seiner unveränderten persönlichen Ordonnanzwaffe zu schiessen (Subalternoffiziere mit der persönlichen Ordonnanzpistole oder einer Leihwaffe). Die Verwendung von Hilfsmitteln gemäss Hilfsmittelverzeichnis des VBS ist gestattet. Unwahre Eintragungen im Standblatt, im Militärischen Leistungsausweis, oder die Schiesspflicht durch Drittpersonen schiessen zu lassen, werden militärstrafrechtlich verfolgt. Gemäss Art. 42 der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung) sind die Teilnehmer militärversichert. Zudem unterstehen Sie dem Militärstrafrecht. Wer die obligatorische Schiesspflicht nicht erfüllt, kann wegen Dienstversäumnis bzw. -verweigerung (Militärstrafgesetz; Art. 82/83) bestraft werden.


Nachschiesskurs 2025 (nur 300 m)
Im Kanton wohnhafte Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss bis 31. August 2025 in einem Schiessverein geschossen haben, müssen zur Erfüllung der Schiesspflicht den Nachschiesskurs in Zivilkleidung bestehen. Teilnehmer des Nachschiesskurses erhalten kein persönliches Aufgebot, keinen Sold und auch keine andere Entschädigungen.

Aufgebot (Dieses Plakat gilt als Aufgebot).
Sie benötigen vom Kreiskommando St.Gallen keine Bewilligung, um an einem anderen Nachschiesskursort teilzunehmen.

Kanton St.Gallen
St.Gallen, Schiessanlage Breitfeld
Datum und Uhrzeit wird ab September 2025 im Internet unter www.schiessen.sg.ch publiziert.


Kanton Graubünden
Chur, Städtische Schiessanlage Rossboden
Ab September im Internet publiziert.

Kanton Thurgau
Frauenfeld, Schiessanlage Schollenholz
Ab September im Internet publiziert.

Kanton Glarus
Glarus, Schiessanlage Allmeind
Ab September im Internet publiziert.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt betr. Schiesspflicht und Nachschiesskurs 2025 (PDF, 84.55 kB) Download 0 Merkblatt betr. Schiesspflicht und Nachschiesskurs 2025