Entlassung aus der Militärdienstpflicht 2025
Kanton St.Gallen
Sicherheits- und Justizdepartement
Amt für Militär und Zivilschutz
Militär - Kreiskommando
Entlassung aus der Militärdienstpflicht 2025
Auf den 31. Dezember 2025 werden folgende Angehörige der Armee aus der Militärdienstpflicht entlassen:
Durchdiener:
a) Soldaten, Gefreite, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des siebten Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt.
b) Feldweibel, Hauptfeldweibel und Fouriere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 31. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.
c) Subalternoffiziere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.
Angehörige mit WK Modell:
d) Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des zehnten Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt.
e) Angehörige der Mannschaft und Unteroffiziere, die am 31.12.2017 ihre Ausbildungsdienstpflicht noch nicht erfüllt haben, bleiben bis zum Ende des 12. Kalenderjahres nach der Beförderung zum Soldaten militärdienstpflichtig.
f) Soldaten als Anwärter zum Militärarzt, zum Apotheker, zum Zahnarzt oder zum Veterinärarzt, die die Kaderausbildungslaufbahn zum Leutnant nicht bestehen, am Ende des 10. Kalenderjahres nach Abschluss der Grundausbildung (= Ende Rekrutenschule).
g) Höhere Unteroffiziere in Einheiten (Jahrgang 1989)
h) Subalternoffiziere (Jahrgang 1985)
i) Höhere Unteroffiziere in Stäben von Trp Kö und Hauptleute (Jahrgang 1983)
j) Höhere Unteroffiziere in Stäben von Gs Vb, Spezialisten gemäss Anh 5 VMDP sowie Stabsoffiziere, bei denen kein Bedarf für eine freiwillige Verlängerung besteht (Jahrgang 1975)
k) Alle AdA mit freiwilliger Verlängerung und höhere Stabsoffiziere (Jahrgang1960)
Zugehörige Objekte
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Merkblatt betr. Entlassung aus der Militärdienstpflicht 2025 (PDF, 69.97 kB) | Download | 0 | Merkblatt betr. Entlassung aus der Militärdienstpflicht 2025 |