Mitwirkungsverfahren Tempo-30-Zone Seestrasse, Sandstrasse, Taminastrasse sowie Fläscherstrasse
Gemeinde Bad Ragaz
Mitwirkungsverfahren
Tempo-30-Zone Seestrasse, Sandstrasse, Taminastrasse sowie Fläscherstrasse
Der Gemeinderat Bad Ragaz beabsichtigt eine etappenweise Umsetzung von Tempo-30-Zonen in den Quartieren. Derzeit gibt es in den Gebieten St. Leonhard / Saschiel sowie im Dorfzentrum (Hinterdorf) eine Tempo-30-Zone. Aktuell erfolgt die Planauflage für die geplante Tempo-30-Zone im Gebiet Fluppe / Bidems. Gemäss Bad Ragaz mobil (Verkehrskonzept) ist als Nächstes die Einführung einer Tempo-30-Zone im Wohnquartier «Seestrasse, Sandstrasse, Taminastrasse sowie Fläscherstrasse» vorgesehen. Nebst der erforderlichen Signalisierung und Markierung für Tempo-30-Zonen soll nun jedoch auch mit baulichen Massnahmen (Fahrbahnverengungen) die Temporeduktion erreicht werden.
Bevor die Tempo-30-Zone für das Gebiet Seestrasse, Sandstrasse, Taminastrasse sowie Fläscherstrasse mit den baulichen Massnahmen öffentlich aufgelegt wird, gibt der Gemeinderat gestützt auf Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) in Verbindung mit Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz (sGS 731.1, abgekürzt StrG) der Bevölkerung die Möglichkeit, in die aktuellen Planungsentwürfe der Tempo-30-Zone mit baulichen Massnahmen Einsicht zu nehmen. Die öffentliche Mitwirkung findet online (mitwirkung-badragaz.ch) und mittels Planauflage im Rathaus Bad Ragaz, Gang 2. Obergeschoss statt.
Die Berichte und Planungsentwürfe können auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Das Mitwirkungsverfahren dauert vom Mittwoch, 02. September 2026 bis Donnerstag, 01. Oktober 2026. Die dazu notwendigen Informationen und der Zugang zur E-Mitwirkung werden ab Mittwoch, 02. September 2026 auf der Homepage der Gemeinde Bad Ragaz (www.badragaz.ch / E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) aufgeschaltet. Die E-Mitwirkung ermöglicht eine digitale Rückmeldung auf eine schnelle, einfache und sichere Weise. Während dem Mitwirkungszeitraum sind aber weiterhin auch schriftliche Rückmeldungen (Antrag mit Begründung) an den Gemeinderat Bad Ragaz möglich (Gemeinderat, Rathausplatz 2, 7310 Bad Ragaz).
Der Gemeinderat
7310 Bad Ragaz, 11. August 2026