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Gemeinde Bad Ragaz

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7310 Bad Ragaz

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www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

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08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
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Inhalt

Feuer und Feuerwerk ausserhalb Walds wieder erlaubt

21. August 2026

Kanton St. Gallen
Staatskanzlei

Feuer und Feuerwerk ausserhalb Walds wieder erlaubt

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr gemindert.
Der Kanton hebt deshalb per morgen Samstag, 22. August 2026, das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes auf. In Wald und Waldesnähe bleibt das Verbot bestehen. Auch können regionale Verbote durch die Gemeinden erlassen werden.


Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St.Gallen ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses
wurde notwendig, weil die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton sehr gross war.
   
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark
gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per morgen
Samstag, 22. August 2026, aufgehoben wird.
   
Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke im Wald und in Waldesnähe (200m).
Zudem können die Gemeinden je nach regionaler Situation auch lokale Feuerverbote
erlassen.
  
Der Fachstab Trockenheit verfolgt die Lage weiter. Je nach Wetterentwicklung sind
Einschränkungen wieder möglich.