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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)


Öffnungszeiten Schulverwaltung
(Schulhaus Kleinfeld Ost, 1. Stock)

Montag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr

Herzlich willkommen bei der Gemeindeverwaltung Bad Ragaz!

Inhalt

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot ab 17. Juli 2026

16. Juli 2026

Kanton St. Gallen
Staatskanzlei
    
Achtung vor Flur- und Waldbrand: Feuern verboten!
  
Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden ist im ganzen Kantonsgebiet sehr hoch. Ab morgen Freitag, 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Oberstes Ziel ist es, Menschen und Natur zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.

  
Die Wälder und die Natur sind so trocken, dass eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Die Einschätzung der Fachleute des Kantonsforstamtes und der Blaulichtorganisationen ist eindeutig: Schon ein kleiner Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen.
  
Deshalb gilt ab morgen Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet:

  • Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
  • Entzünden Sie kein Feuerwerk.
  • Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
  • Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

Flur- und Waldbrände stellen eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt dar und können immense Schäden anrichten. Ziel der Massnahmen ist es deshalb, den Ausbruch eines Feuers zu verhindern. Informieren Sie Ihre Familien, Freunde und Nachbarn.
   
Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Das sind konkret die Feuerwerke in Rorschach (31. Juli 2026) und Rapperswil-Jona (7. und 8. August 2026).
   
Die aktuellen Informationen und Verhaltensempfehlungen findet die Bevölkerung hier:

Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.