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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Herzlich willkommen im Rathaus Bad Ragaz!

Inhalt

Volksabstimmung vom 30. November 2025

14. Oktober 2025

Gemeinde Bad Ragaz
  
Volksabstimmung vom 30. November 2025
  
Eidgenössische Volksabstimmung

über folgende Vorlagen:

  • Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiati­ve)» (BBl 2025 2027)
  • Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» (BBl 2025 2026)

Kantonale Volksabstimmung
über folgende Vorlagen:

  • Kantonsratsbeschluss über die Sonderkredite für die Erneuerung und den Ausbau sowie für den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs
  • Kantonsratsbeschluss über Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St.Margrethen

Kommunale Volksabstimmung
über folgende Vorlage:

  • Baukredit in Höhe von CHF 15.50 Millionen für den Ersatzneubau des Feuerwehrdepots und Werkhofgebäudes

Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 30. November 2025, Rathaus, 09.00 bis 10.30 Uhr
  
oder am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten beim Einwohneramt.

  
Stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht aus besonderen Gründen von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind (Art. 369 ZGB). Fehlende Stimmunterlagen können während der Bürozeit bis Freitag, 28. November 2025, beim Einwohneramt bezogen werden.
  
Briefliche Stimmabgabe

 
Wo

Von jedem beliebigen Ort in der Schweiz aus. Das Zustellkuvert ist frühzeitig, das heisst, spätestens jeweils am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag, der Post portofrei zu übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzulegen oder den Stimmenzählern an der Urne abzugeben.
  
Wann

Sofort nach Erhalt des Abstimmungsmaterials. Das Zustellkuvert muss spätestens am Abstimmungssonntag bis 10.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
 
Wie

Auf dem Stimmrechtdsausweis ist eine vorgedruckte Erklärung, die besagt, dass die briefliche Stimmabgabe dem Willen des Stimmberechtigten entspricht. Diese Erklärung muss eigenhändig unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist.
  
Die Stimmzettel (alle) sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial erhaltene Fensterkuvert sind einzulegen:

- das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln (alle Stimmzettel in das gleiche Kuvert)
- der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen / Stimmausweis wenden, siehe Pfeil)
  
Adresse aufgedruckt
  
Briefliche Stimmabgabe
Rathaus
7310 Bad Ragaz