Gebäude- und Grundstückschätzungen
Gemäss Weisung der Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG, Fachdienst für Grundstückschätzung), können jeweils im Dezember keine Gebäude- oder Grundstückschätzungen mehr durchgeführt werden.
Wird nach Abschluss eines Neu- oder Umbaus oder aus anderen Gründen im laufenden Jahr noch eine Neuschätzung gewünscht, muss dies spätestens bis Ende Oktober dem Grundbuchamt gemeldet werden.
Erforderlich sind folgende Unterlagen
- Unterzeichnete Baukostenabrechnung (Formular kann über https://www.badragaz.ch/aemter/8635 heruntergeladen oder beim Grundbuchamt verlangt werden)
- Kubische Berechnung des Architekten nach SIA Norm 416 (über das ganze Gebäude)
Nach Einreichung der benötigten Unterlagen kann die Schätzung eingeplant werden. Ob eine Schätzung noch im laufenden Jahr erfolgen kann, ist jedoch nicht garantiert.