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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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Inhalt

Öffnungszeiten des Schwimmbads Giessenpark

15. Mai 2025

Im 2023 wurde vom Gemeinderat mit der Camping Lodge AG der Pachtvertrag für den Betrieb des Giessenparkbads, dem dazugehörigen Restaurant und dem Campingplatz abgeschlossen. Die Betriebs- und Öffnungszeiten geben Anlass zu Diskussionen. Aufgrund der erhaltenen Rückmeldung hat der Gemeinderat als Eigentümer interveniert.
   
Gemäss Pachtvertrag ist der Pächter befugt die Öffnungszeiten von Schwimmbad und Restaurant nach eigenem Ermessen festzulegen. Einzig muss gemäss Pachtvertrag erfüllt sein, dass das Schwimmbad während mindestens 16 Wochen (zwischen Mitte Mai und September) und das Restaurant während neun Monaten im Jahr offen zu halten ist. Die Öffnungszeiten legt der jeweilige Pächter in der Hauptsache unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten fest (bspw. Personalbedarf, Besucherzahlen usw.). Betrieblich sind die Öffnungszeiten zwar nachvollziehbar, aus Kunden- und Eigentümersicht sind diese jedoch sehr unglücklich. Diese Meinung wurde durch die dieser Tage dem Gemeinderat und Gemeindepräsident zahlreich zugestellten Mitteilungen deutlich.
   
Unter Berücksichtigung der erhaltenen Rückmeldungen hat sich der Gemeinderat dieser Thematik unverzüglich angenommen und die unglückliche Kommunikation sowie der Wunsch nach längeren Öffnungszeiten mit dem Pächter thematisiert. Auch wurde dieses Traktandum in der letzten Sitzung mit dem Bestreben beraten, zusammen mit dem Pächter eine für Besuchende und Pächter handhabbare Lösung zu erarbeiten. Eine erste Reaktion ist bereits erfolgt, indem der Pächter die Kommunikation der Öffnungszeiten zu Gunsten der Gäste angepasst und präzisiert hat (www.giessenparkbad.ch).
  
Sowohl der Pächter, als auch der Gemeinderat, wollen der Bevölkerung ein möglichst attraktives und kundenfreundliches Angebot bereitstellen. Diesbezüglich stehen die Beteiligten weiter in Verhandlungen.
  
Dem Gemeinderat ist bewusst, dass es sich um ein sehr emotionales Thema handelt, wobei er funktionsgemäss stets bestrebt ist, die sachliche Betrachtungsweise beizubehalten und die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen gegeneinander abzuwägen.

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