Widerruf des Feuerverbots
Widerruf des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der Wetterentwicklung widerrufen die Sarganserländer Gemeinden gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) ihre kommunalen Allgemeinverfügungen des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe.
Allgemeinverfügung
1. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden im Sarganserland wird das Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe aufgehoben.
2. Diese Verfügung wird ab dem 7.5.2025 angewendet
Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Sarganserland, 7. Mai 2025
Die Gemeinderäte von Pfäfers, Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Mels, Sargans, Flums, Walenstadt, Quarten