Anpassung der Grundgebühr für die Spezialfinanzierung der Abfallbeseitigung
Gemeinde Bad Ragaz
Anpassung der Grundgebühr für die Spezialfinanzierung der Abfallbeseitigung
Seit dem Jahr 2018 sind die Kosten der Spezialfinanzierung Abfall nicht mehr durch die Gebührenerträge gedeckt. Die Spezialfinanzierung Abfall ist mittlerweile mit einem Betrag von 127 414.88 Franken gegenüber der Gemeinde verschuldet. Da die Spezialfinanzierungen mittelfristig ein ausgeglichenes Ergebnis ausweisen müssen, erscheint es angebracht, die Gebühren anzuheben. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Grundgebühr für die Abfallentsorgung pro Wohneinheit oder pro Betrieb per 1. Januar 2025 wie folgt anzupassen.
Grundgebühr für die Abfallentsorgung von 40.00 Franken auf neu 55.00 Franken
In der Stellungnahme vom 30. September 2024 hält die Preisüberwachung PUE, Bern, fest, dass, mit der Unterbreitung der Anpassung der Gebühren die Gemeinde ihrer Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs. 1 PüG nachgekommen ist. Die formellen Anforderungen von Art. 14 Abs. 1 PüG sind somit erfüllt.
Selbstdeklaration Anpassung Grundgebühr Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung
Der Gemeinderat Bad Ragaz bestätigt hiermit, dass…
1. die Gebührenstruktur dem Verursacherprinzip genügend Rechnung trägt;
2. dem Äquivalenzprinzip Rechnung getragen wird;
3. die Kosten objektiv und nachvollziehbar abgegrenzt sind, wobei insbesondere
- weder der Aufwand für das Littering noch für die Leerung der öffentlichen Abfallbehälter über die Sackgebühr oder die Grundgebühr getragen werden,
- allfällig aktivierte Anlagen periodengerecht, d.h. immer über die gesamte Restlebensdauer abgeschrieben werden;
4. die ausgewiesenen nicht gebundenen Reserven sich höchstens auf 20 % des in der Abfallrechnung ausgewiesenen jährlichen Aufwands belaufen;
5. die Gebühren einzig der Deckung des in der Buchhaltung ausgewiesenen Aufwands dienen.
Mitteilung
1. die für die Gebührenberechnung eingesetzten Betriebskosten übersteigen die durchschnittlichen (bereinigten) Betriebskosten der letzten drei Jahre nicht,
2. in diese Betriebskosten geht keine kalkulierte generelle Teuerung ein,
3. Anlagen unter Fr. 200'000 werden direkt über die Erfolgsrechnung gebucht,
4. die Gebührenerhöhungen für die Grundgebühr beträgt 37.5 %
Die Gemeinderatskanzlei