Mobile Wohneinheiten; Bauabrechnung und Nachtragskredit; Auflage zum fakultativen Referendum
Gemeinde Bad Ragaz
Mobile Wohneinheiten; Bauabrechnung und Nachtragskredit; Auflage zum fakultativen Referendum
Aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden wurde 2023 die Beschaffung von mobilen Wohneinheiten geprüft. Dies als Teilersatz für auf dem freien Wohnungsmarkt gemietete Wohnungen in Bad Ragaz. Es konnten einerseits einige Wohnungen wieder an den freien Markt abgegeben werden; andererseits Mietaufwände der Gemeinde für einzelne Wohnungen reduziert werden.
Gemäss vorliegender Abrechnung sind folgende Gesamtkosten für die Erstellung der mobilen Wohneinheiten aufgelaufen:
| Erwerb Container und damit verbundene Kosten | CHF | 621'378.05 |
| Lagerkosten / Unterhalt (Oktober 2024 – November 2025) | CHF | 58'576.00 |
| Bauliche Massnahmen Standort Allmend | CHF | 261'712.35 |
| Gesamtkosten | CHF | 941'666.40 |
| Verpflichtungskredit | CHF | 800'000.00 |
| Erforderlichen Nachtragskredit 17.71% | CHF | 141'666.40 |
Während der Lagerung haben Vögel die Umhüllung der Container aufgerissen, wodurch ein Wasserschaden entstanden ist. Die Kosten für den Wasserschaden und die Schadensregulierung durch die Zürich Versicherungs Gesellschaft AG sind ebenfalls in den oben ausgewiesenen Kosten enthalten.
Die Mehrkosten sind entstanden, weil bei der Beantragung des Investitionskredites die Erschliessungs- und Anschlusskosten sowie die Kosten für die Umgebungskosten nicht berücksichtigt waren.
Der Gemeinderat hat am 1. Oktober 2026, gestützt auf Art. 32 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bad Ragaz i.V.m. dem Anhang «Übersicht über die Finanzbefugnisse» die Bauabrechnung und den erforderlichen Nachtragskredit in Höhe von CHF 141'666.40 genehmigt.
Der zuvor erwähnte Gemeinderatsbeschluss liegt nach Art. 14 ff. Gemeindeordnung Bad Ragaz während 30 Tagen, d.h. ab Mittwoch, 7. Oktober 2026 bis Donnerstag, 5. November 2026, in der Gemeinderatskanzlei (Büro 204), öffentlich zum fakultativen Referendum auf.
Fakultatives Referendum
Zur Ergreifung des fakultativen Referendums bzw. zur Durchführung einer kommunalen Abstimmung über den Nachtragskredit sind 10 Prozent bzw. 396 Unterschriften von in Bad Ragaz stimmberechtigten Einwohnenden erforderlich. Das Quorum wird aufgrund der Stimmberechtigten anlässlich der letzten Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates vom 22. September 2024 festgelegt (3’953 Stimmberechtigte => 10 % = 395.3 bzw. gerundet 396 Personen).
Die Unterschriften für das fakultative Referendum sind bis spätesten Donnerstag, 5. November 2026, 17.45 Uhr, der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Bei Zustandekommen des Referendums wird der Gemeinderat innert sechs Monaten eine Urnenabstimmung ansetzen.
7310 Bad Ragaz, 6. Oktober 2026
Gemeinderat Bad Ragaz