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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Herzlich willkommen im Rathaus Bad Ragaz!

Inhalt

Öffentliche Auflage Teilstrassenplan Stützbauwerk Valurrank - Wanderweg (Gemeinde) / Strassenbauprojekt Stützbauwerk Valurrank (Kanton)

27. Mai 2026

Gemeinde Bad Ragaz
   
Planverfahren – öffentliche Auflage

   
Der Gemeinderat hat am 31. März 2026 den Teilstrassenplan Stützbauwerk Valurrank – Wanderweg, mit den zugehörenden Unterlagen gestützt auf Art. 8 + 9, Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) erlassen.
   
Der Teilstrassenplan Stützbauwerk Valurrank – Wanderweg der Gemeinde wird koordiniert mit dem Strassenbauprojekt Stützbauwerk Valurrank (Kanton) während 30 Tagen öffentlich aufgelegt (Art. 41 Abs. 1, Strassengesetz, StrG, sGS 732.1) vom Mittwoch, 27. Mai 2026 bis Donnerstag, 25. Juni 2026. Die Unterlagen können während der Auflagefrist im Rathaus Bad Ragaz, im Gang des 2. Obergeschoss, eingesehen werden. Die Linienführung ist, soweit dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist, im Gelände verpflockt bzw. markiert.
  
Abtretung privater Rechte

   
Für das Verlegen des Wanderweges sind Abtretungen privater Rechte erforderlich. Der Umfang ist aus dem Enteignungsverzeichnis ersichtlich. Betroffene Grundeigentümer werden mit einer persönlichen Anzeige in Kenntnis gesetzt.
   
Rechtsmittel
   
Einsprache gegen die Zulässigkeit der Enteignung und die Einteilung oder Umteilung von Gemeindestrassen und Wegen

   
Innerhalb der dreissigtägigen Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan Stützbauwerk Valurrank – Wanderweg sowie gegen die Zulässigkeit der Abtretung privater Rechte beim Gemeinderat, Rathausplatz 2, 7310 Bad Ragaz, Einsprache erhoben werden (Art. 45 Abs. 1 Strassengesetz, StrG; sGS 732.1). Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 Gesetzüber die Verwaltungsrechtspflege, VRP, sGS 951.1). Allfällige Einsprachen haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.
   
Gemeinderat Bad Ragaz
  
7310 Bad Ragaz, 11. Mai 2026