Öffentliche Planauflage - Kantonsstrasse Nr. 76, Bad Ragaz: Stützbauwerk Valurrank
Kanton St. Gallen
Bau- und Umweltdepartement
Tiefbauamt
Öffentliche Planauflage
Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:
Kantonsstrasse Nr. 76, Bad Ragaz: Stützbauwerk Valurrank - B36.2.076.010
Vom Kantonsrat erlassen am 4. März 2026 (rechtsgültig am 27. April 2026)
Auflageort: Gemeinde Bad Ragaz, Rathausplatz 2, 2. Obergeschoss, Gang
Auflagefrist: 27. Mai bis 25. Juni 2026
Unterlagen: www.sg.ch/tba-auflagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Mit dem Kantonsstrassenprojekt wird ein Gewässer (Routennummer 1454) tangiert.
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist beim Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
Koordiniert zur vorliegenden Planauflage werden folgende Vorhaben öffentlich aufgelegt / publiziert:
- Teilstrassenplan der Gemeinde Bad Ragaz
- Rodungsgesuch
St.Gallen, 18. Mai 2026 / Tiefbauamt