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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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Inhalt

Volksabstimmung vom 14. Juni 2026

18. Mai 2026

Gemeinde Bad Ragaz
   
Volksabstimmung vom 14. Juni 2026
   
Eidgenössische Volksabstimmung

über folgende Vorlagen:

  • Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»;
  • Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)

Kantonale Volksabstimmung
über folgende Vorlage:

  • Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.

Kommunale Volksabstimmung
Über folgende Vorlage:

  • Investitionskredit in Höhe von CHF 5.815 Millionen für die Sanierung und Neugestaltung der Bahnhofstrasse

Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 14. Juni 2026, Rathaus, 09.00 bis 10.30 Uhr

oder am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten beim Einwohneramt.
  
Stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht aus besonderen Gründen von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind (Art. 369 ZGB). Fehlende Stimmunterlagen können während der Bürozeit bis Freitag, 12. Juni 2026, beim Einwohneramt bezogen werden.
   
Briefliche Stimmabgabe

  
Wo

Von jedem beliebigen Ort in der Schweiz aus. Das Zustellkuvert ist frühzeitig, das heisst, spätestens jeweils am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag, der Post portofrei zu übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzulegen oder den Stimmenzählern an der Urne abzugeben.
  
Wann

Sofort nach Erhalt des Abstimmungsmaterials. Das Zustellkuvert muss spätestens am Abstimmungssonntag bis 10.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
  
Wie

Auf dem Stimmrechtdsausweis ist eine vorgedruckte Erklärung, die besagt, dass die briefliche Stimmabgabe dem Willen des Stimmberechtigten entspricht. Diese Erklärung muss eigenhändig unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist.
  
Die Stimmzettel (alle) sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial erhaltene Fensterkuvert sind einzulegen:

- das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln (alle Stimmzettel in das gleiche Kuvert)
- der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen / Stimmausweis wenden, siehe Pfeil)

  
Adresse aufgedruckt
  
Briefliche Stimmabgabe
Rathaus
7310 Bad Ragaz