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Gemeinde Bad Ragaz

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Inhalt

Camping Giessenpark: Haltung des Gemeinderates Bad Ragaz

24. März 2026

Gutachten und Antrag für den Investitionskredit zur Sanierung der gemeindeeigenen Camping-Anlage wurden an der Vorgemeinde intensiv diskutiert. Der Gemeinderat stellt jedoch fest, dass Anliegen des Schwimmbades mit jenen des Campings vermischt werden – dies teilweise mit unrichtigen Argumenten. Angesichts der Ausgangslage sieht sich der Gemeinderat veranlasst, die Fakten darzulegen.
   
Schwimmbad gemeint – Camping-Anlage betroffen

Die Bürgerschaft hat 2021 die Camping-Anlage von Bad Ragaz Tourismus erworben. Dies im Wissen, dass Investitionen zur Sanierung erforderlich sein werden, unabhängig des Betreibers. Besitzerin der Camping-Anlage ist die Gemeinde, dementsprechend sollte sie auch unterhalten und gepflegt werden.
  
Unliebsame neue Pächterin

Nach der selbständigen Kündigung des Pachtverhältnisses durch die vorgängigen Pächter, wurden die beiden Pachtverträge für Schwimmbad und Camping-Anlage öffentlich ausgeschrieben. Innert der gesetzten Frist haben sich mehrere Interessenten gemeldet und wurden vom damaligen Gemeinderat geprüft. Den Zuschlag erhielt die Camping Lodge AG, mit der Verpflichtung beide Pachtverträge (Schwimmbad und Camping-Anlage) zu übernehmen, um ein Gesamtangebot unter einem Dach zu haben. Der Inhalt der Verträge wurde gemeinsam verhandelt und das Ziel zur Erlangung eines Komfort-Status bis 2028 im Vertrag festgelegt.
  
Partner halten Verträge ein

Bei allen, sicher auch teilweise berechtigten, Kritiken gegenüber der Pächterin bei der Führung des Badi-Restaurants und den Öffnungszeiten, stellt der Gemeinderat fest, dass die beiden Verträge von der Camping Lodge AG inhaltlich stets erfüllt wurden.
  
Die Camping Lodge AG und deren Architekt haben sich zudem intensiv im Prozess der baulichen Konzeption und der Baumassnahmen eingebracht und werden sich daran auch finanziell beteiligen. Ebenso hat die Camping Lodge AG bereits im Vorfeld Massnahmen für den Betrieb des Campings auf eigene Kosten vorgenommen.
   
Die Regelung, dass der Komfort-Standard bis 2028 erreicht werden soll, ist im Vertrag enthalten und daran ist der Gemeinderat gebunden.
  
Bauliche Massnahmen sind notwendig

Unbestritten ist, dass zur Behebung der Hochwasserthematik, des Ersatzes von Strom- und Wasserversorungsleitungen sowie der Entfernung umweltschädlicher Baustoffe (Eisenbahnschwellen), bauliche Massnahmen erforderlich sind.
  
Von den Gesamtinvestitionen in Höhe von rund CHF 1.06 Mio. sind rund 85 % bzw. CHF 900'000.00 für die Sanierung des Platzes sowie etwa 15 % bzw. rund CHF 159'000.00 zur Erlangung des Komfort-Status erforderlich. Davon trägt die Camping Lodge AG ihrerseits rund CHF 100'000.00.
  
Die Investition ist von der Gemeinde für die Gemeinde. Das Eigentum ist und bleibt bei der Gemeinde. Die Pächterin zahlt für die Nutzung eine Pacht von mindestens CHF 66'000.00 pro Jahr (alle fünf Jahre eine Erhöhung), gesamthaft CHF 1.93 Mio. über die gesamte Pachtdauer. Steuergelder werden als für die Gemeinde selbst aufgewendet.
  
Volkswirtschaftlicher Beitrag des Campings

Die stark steigende Beliebtheit des Campings ist unverkennbar den Kurtaxen zu entnehmen. Diese betrugen im vergangenen Jahr CHF 73'900.00 (2024: CHF 59'800.00 / 2023: CHF 50'200.00 / 2022: CHF 56'400.00) und haben damit den höchsten Wert seit der Übernahme der Anlage durch die Gemeinde erreicht. Ebenso werden bei den Investitionen lokale und regionale Unternehmen berücksichtigt, womit auch diese Wertschöpfung in der Region verbleibt.
  
Der Campingtourismus hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt und eine Renaissance erlebt. Die Ansprüche an die Infrastruktur eines Campingplatzes sind dabei in den vergangenen Jahren ebenfalls gestiegen. Nebst dem direkten Ertrag für die Gemeinde von jährlich rund CHF 140'000.00, generieren die Gäste auch weitere Einnahmen zu Gunsten des lokalen Gewerbes und der Gastronomie. Dies gerade deswegen, weil die Pächterin keinen Camping-Kiosk auf eigene Rechnung führt.
  
Investitionsbeschluss ist notwendig

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Bevölkerung den Entscheid für den Betrieb eines Campings 2021 gefällt hat und nun die notwendigen Investitionen auch zu tätigen sind.
  
Folgende Gründe sind für den Gemeinderat Bad Ragaz zusammenfassend massgebend, um sich für den Investitionskredit in Höhe von CHF 1.25 Mio. auszusprechen:

  • Bad Ragaz bleibt für die Gäste attraktiv.
  • Bad Ragaz ist als Verpächterin der Anlage verpflichtet den Unterhalt zu machen und auch entsprechende Investitionen zu tätigen.
  • Bad Ragaz kann mit geringen Mehrkosten die Attraktivität der bestehenden Anlage auf einem 4-Sterne-Plus-Standard (= Komfort Standard) erreichen.
  • Bad Ragaz hätte ohnehin umfassende Investitionen für die Hochwasser- und Grundwassersicherung sowie den Ersatz von maroden Leitungen und umweltschädlichen Materialien tätigen müssen.
  • Bad Ragaz bekennt sich zum 2021 eingeschlagenen Weg und dem touristischen Angebot.

Jens Jäger betont: «Der Erfolg der Camping-Anlage – vor und mit dem neuen Pächter – ist unbestritten und unabhängig des Pächters sollten wir in unseren Tourismusstandort investieren. Der Gemeinderat steht voll und ganz hinter der Betreiberin und der Camping-Anlage.»

Luftaufnahme Campingplatz Bad Ragaz (Drohnenfoto: Roger Meier)

Zugehörige Objekte

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Haltung des Gemeinderates betr. Camping Giessenpark (PDF, 1.08 MB) Download 0 Haltung des Gemeinderates betr. Camping Giessenpark