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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Herzlich willkommen im Rathaus Bad Ragaz!

Inhalt

Einladung zur Bürgerversammlung vom 27. März 2026

17. Februar 2026

Gemeinde Bad Ragaz
  
Einladung zur Bürgerversammlung 2026

Freitag, 27. März 2026, 20.00 Uhr, Sporthalle Badrieb, Badriebweg, Bad Ragaz

(Einlass ab 19.30 Uhr)
  
Apéro
Im Anschluss an die ordentliche Bürgerversammlung werden die Anwesenden zu einem Apéro eingeladen.

Traktanden

Ab ca. 19.30 Uhr Einstimmung mit der Musikgesellschaft Harmonie Bad Ragaz

  1. Jahresrechnung 2025 (Antrag der Geschäftsprüfungskommission)
  2. Budget und Steuerfuss 2026 (Antrag des Gemeinderates)
  3. Gutachten und Anträge
    Investitionskredit zur Umwidmung der Liegenschaft «Campinganlage Giessenpark» vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen sowie Umsetzung der geplanten baulichen Massnahmen
  4. Allgemeine Umfrage

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Bad Ragaz wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von Gesetzes wegen von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
   
Stimmrechtsausweise
Allfällige fehlende Stimmrechtsausweise sind bis spätestens am Freitag, 27. März 2026, bis 14.00 Uhr, beim Einwohneramt zu verlangen.
   
Als Stimmrechtsausweis gilt die durch die Post separat zugestellte Karte. Diese ist beim Eintritt in die Sporthalle Badrieb den Stimmenzählern abzugeben. Ohne den Stimmrechtsausweis können Sie an der Bürgerversammlung nur passiv (ohne Stimmrecht) teilnehmen.
   
Die Jahresrechnung wird per Post bis spätestens am Freitag, 13. März 2026 zugestellt. Die detaillierte Jahresrechnung kann ab Freitag, 13. März 2026 bei den Finanzdiensten im Rathaus eingesehen oder angefordert werden (Büro 107, Telefon 081 303 49 30).
   
Das Protokoll über die Bürgerversammlung liegt vom 10. April 2026 bis 23. April 2026 öffentlich auf. Es kann während den Schalteröffnungsstunden bei der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden (Büro Nr. 204). Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.
  
Der Gemeinderat