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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

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Öffnungszeiten
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Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
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Inhalt

1. Änderung Sondernutzungsplan Heuteilstrasse mit Besonderen Vorschriften

9. Februar 2026

Gemeinde Bad Ragaz
   
Die 1. Änderung des Sondernutzungsplanes Heuteilstrasse sieht vor, bestehende Festlegungen hinsichtlich der Zu- und Wegfahrt zu der geplanten, künftigen Wohnhausüberbauung auf dem Grundstück Nr. 863 der Ortsgemeinde Bad Ragaz anzupassen. Die 1. Änderung Sondernutzungsplan Heuteilstrasse sieht diesbezüglich vor, dass die geplante Wohnhausüberbauung auf dem Baugrundstück neu im Nordwesten mit einer Zufahrt ergänzt wird und die bisherige Zu- und Wegfahrt im Nordosten der geplanten Wohnhausüberbauung auf Grundstück Nr. 863 nur noch als Ausfahrt für die geplante Wohnhausüberbauung dient.
   
Bevor die öffentliche Auflage erfolgt (Erlass durch den Gemeinderat), hatte der Gemeinderat gestützt auf Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) in Verbindung mit Art. 34 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetz (PBG; sGS 731.1) der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, vom 19. November 2025 bis zum 18. Dezember 2025 in die Planungsentwürfe Einsicht zu nehmen und Stellungnahmen einzureichen. Innerhalb der Mitwirkungsfrist sind beim Gemeinderat keine Stellungnahmen eingereicht worden.
   
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 23 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; sGS 731.1) die folgende Planung erlassen:
  
- 1. Änderung Sondernutzungsplan Heuteilstrasse mit Besonderen Vorschriften

   
Gemäss Art. 41 PBG liegt die 1. Änderung des Sondernutzungsplan Heuteilstrasse mit Besonderen Vorschriften während 30 Tagen, d. h. ab Dienstag, 10. Februar 2026 bis Mittwoch, 11. März 2026, im Rathaus Bad Ragaz, Gang 2. Obergeschoss, öffentlich auf.
   
Nach Art. 41 Abs. 2 PBG erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes eine persönliche Anzeige.
  
Rechtsmittel:

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Erlass «1. Änderung Sondernutzungsplan Heuteilstrasse mit besonderen Vorschriften» beim Gemeinderat, 7310 Bad Ragaz, Einsprache erhoben werden (Art. 41 Abs. 1 PBG). Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Eine allfällige Einsprache hat bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 41 Abs. 4 PBG).
  
7310 Bad Ragaz, 27. Januar 2026
  
Gemeinderat Bad Ragaz