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Gemeinde Bad Ragaz

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Inhalt

Mobile Wohneinheiten, Beantwortung der Petition

10. Juli 2025
Im Zusammenhang mit der Platzierung der mobilen Wohneinheiten zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge auf dem Parkplatz Allmend sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einige Einsprachen eingegangen. Ebenfalls wurde zur erneuten Prüfung des Standortes von 200 Unterzeichnenden eine Petition eingereicht. Der Gemeinderat hat die Petition geprüft und beantwortet.

Beantwortung der Petition zur Errichtung von mobilen Wohneinheiten

Der Gemeinderat hat die Petition entgegengenommen und sich mit den Argumenten und Forderungen auseinandergesetzt, insbesondere dem Anliegen, dass alternative Optionen des Standortes zu prüfen seien. Gegenüber den Petitionären bzw. den Initianten wurde die Haltung des Gemeinderates in einem persönlichen Gespräch eröffnet und erörtert.

Die Gemeinden sind verpflichtet, entsprechend ihrer Grösse und Leistungsfähigkeit, Flüchtlinge und Asylanten aufzunehmen. Dies ist mit dem Auftrag verbunden diese Personen durch geeignete Massnahmen in die Gesellschaft zu integrieren, was bisher in Bad Ragaz auch mit gutem Erfolg gelang.

Im Rahmen der Beschaffung und des Baubewilligungsverfahrens wurden die Notwendigkeit einer solchen Infrastruktur, Standortfragen, Themen des subjektiven Sicherheitsempfindens und Fragen der Integrationsmassnahmen thematisiert. In Erwägung aller Umstände ist der damalige Gemeinderat sodann zum Schluss gelangt, dass der gewählte Standort Allmend für diese temporäre Infrastruktur geeignet ist. Entsprechend wurde der Erwerb der mobilen Wohneinheiten auch beschlossen und die baurechtlichen Vorbereitungen getroffen. Während der Auflage wurden einige Einsprachen eingereicht, welche zurzeit behandelt werden. Ebenso ist zu beachten, dass die Notwendigkeit der sofortigen Errichtung der mobilen Wohneinheiten nicht gegeben ist – jedoch kann der Handlungsdruck wegen der geopolitischen Unsicherheiten rasch steigen.

Die Petition wurde vom Gemeinderat behandelt und er ist in Abwägung des bisherigen Prozesses sowie der Vor- und Nachteile zum Schluss gelangt, nicht auf die Forderung der Petitionäre zur erneuten Prüfung des Standortes einzutreten, zumal parallel auch noch das Rechtsmittel gegen die Baubewilligung abzuwarten sein wird.