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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Herzlich willkommen im Rathaus Bad Ragaz!

Inhalt

Amtliche Pilzkontrolle

16. Juli 2025

Politische Gemeinden des Sarganserlandes

Amtliche Pilzkontrolle
 

Standorte:

- Gebäude Adlerhorst , gegenüber Rathaus Bad Ragaz, bitte Signalisation beachten
- Schiggstr. 32, 7323 Wangs, Feuerwehrdepot

Parkgelegenheiten Bad Ragaz:
- Parkhaus
- Garniweg

 

Amtliche Kontrollstellen Öffnungstag Öffnungszeiten
Pilzkontrolleurin   (jeweils ab dem 11. des Monats bis Ende Monat) (vom 11.07. bis 30.10.2025)
Zogg Elvira 7323 Wangs, Schiggstr. 32, Feuerwehrdepot

Dienstag
Mittwoch
Freitag
Sonntag

18.00 - 19.30 Uhr
18.00 - 19.00 Uhr
18.00 - 19.30 Uhr
18.00 - 20.00 Uhr
Zogg Elvira 7310 Bad Ragaz, Gebäude Adlerhorst (gegenüber Rathaus) Dienstag und Freitag jeweils 16.30 - 17.30 Uhr 


Frühlingspilz-Kontrollen bei tel. Voranmeldung: 079 626 73 51
 

Pilzschutz

In den politischen Gemeinden des Sarganserlandes gelten die folgenden einheitlichen Pilzbestimmungen.

Schontage
Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen
vom 1. bis und mit 10. Tag jedes Monats untersagt.
 
Nachtpflückverbot

Zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.

Tageskontingent
Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art sammeln.
   
Schutzmassnahmen

  • Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als 3 Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten.
  • Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden.

Strafbestimmung 
Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Busse bestraft.
 
Aufsichtsorgane
Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.

Sie haben folgende Befugnisse: 

  • Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren;
  • Personalien feststellen;
  • Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen.
     

Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere des Kantons St. Gallen (Naturschutzverordnung, sGS 671.1) und den Gemeindeverordnungen über den Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung), die
seit 1. Januar 1998 in Kraft stehen. Die Verordnungen können jederzeit bei den Gemeinderatskanzleien des Sarganserlandes eingesehen oder Kopien davon verlangt werden.