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Gemeinde Bad Ragaz

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Inhalt

Die Trülle in Ragaz - Ein Beispiel der Rechtspflege im 18. Jahrhundert

1680 - 1728
Ein Beispiel der Rechtspflege im 18. Jahrhundert

Das Gerichtsbuch von Ragaz (1991), herausgegeben von der Ortsgemeinde, enthält die "Acta et Facta", die Verhandlungen und Verfahren, die Gerichtsammann Johann Heinrich Good  aufgezeichnet hat. Diese Berichte beginnen im Jahr 1680 und enden im Juni 1728. Diese Publikation möchten wir mit einem Hinweis auf die Trülle in Ragaz und Pfäfers ergänzen.

In früheren Zeiten wurde jedes Vergehen durch die Richter hart und unerbittlich bestraft. Das niedere Gericht entschied über Geld- und Ehrenstrafen, das hohe Gericht über Leib und Leben. Als Strafmittel diente dem niederen Richter neben Bussenzettel, Geige und Pranger auch die Trülle. In dem drehbaren Käfig, eben der Trülle, wurden die Delinquenten, die sich kleinere Vergehen hatten zuschulden kommen lassen, zur Strafe öffentlich ausgestellt. 

Ein Beispiel alter Rechtspflege
In den Heimatblättern aus dem Sarganserland, 1. Jahrgang Nr. l5, 1931, berichtet Pater Rudolf Henggeler über die Errichtung und den Gebrauch der Trülle in Ragaz und Pfäfers. Er stützt sich dabei auf die Aufzeichnungen des Stiftskanzlers J. J. Custer von Pfäfers:

Abt Ambros Müller (1725 - 1738) hatte mit den Schirmorten - das heisst in erster Linie mit Zürich und Bern - einen langwierigen Rechtshandel gehabt, der 1729 anhob und erst 1742 zum endgültigen Austrag kam. Es handelte sich um die Anerkennung und Bestätigung der alten Rechte und Freiheiten des Stiftes, darunter auch das der Gerichtsbarkeit. Während die hohe Gerichtsbarkeit durch den Landvogt ausgeübt wurde, lag die niedere in den Händen des Abtes, respektive seiner Beamten. Als Beispiel der niederen Gerichtsbarkeit galt die sogenannte Trülle, ein Stangenkäfig, wo die Missetäter für einige Zeit zur Schau eingesperrt wurden.

Am 26. Oktober 1742 begab sich Abt Bonifaz Pfister (1738 bis 1769) , der Nachfolger des Abtes Ambros, in Begleitung von Landesstatthalter Hauser von Glarus sowie des Paters Lehenpropstes, des Kanzlers und Gerichtsammanns nach Ragaz und dort zu dem Rathaus, "umb zu sehen, wo man eine Trülle aufstellen könne, damit es bey den Ragatzern das Ansehen gewünne, dass weilen der Herr Statthalter von Glarus selbst darbey, solches aus Anlass der löbllchen Stände beschehen und also minder sich understehen möchten, etwas darwider zu tentiren. Von dem Erfolg dessen wirdt die Zeit den mehreren Nachricht Ursach geben."

Wir erfahren indessen erst unter dem 7. Juni 1743, dass "Seine Hochfürstliche Gnaden die schon lang projectirt Trüllen aufstellen liess in Pfäfers, umb theils dero Rechtsamen üeben, theils dem Muetwillen Frömder als Haimbschen einen Schröckhen vorzuzeigen". Zur Aufrichtung der Trülle in Ragaz kam es erst am folgenden 14. Juni. Dieses geschah im Beisein des Abtes sowie des P. Statthalters und Kanzlers. Schon am 17. Juni konnte der Kanzler berichten: "Heut wurde die Trülle zu Pfefers das erste Mahl gebraucht, da ein etwann l5jähriger frömbder Bueb, welcher hier eine Henne erwischt - seinen angaben nach eines verstorbenen Nachrichters Sohn - per ½ Stunden darein gestellt worden."

Mit Schusters Ahle ein Fass Wein angebohrt
Während wir von der Pfäferser Trülle nichts mehr hören, trug sich mit jener in Ragaz am 17. und 18. März 1746 ein eigenes Geschichtlein zu, über das uns der Kammerdiener des Abtes, Johann Walter Tschudi, in seinem Tagebuch (Band 97b des Pfäferser Archivs in St. Gallen) ausführlich berichtet:

"Den 17 citierten seine Hochfürstl. Gnaden den Weibel jene drei bösen Bueben, sambt ihren Eltern, als Johannes Moll mit seinem Bueb Joseph, Heinrich Mock mit seinem Sohn Heinrich, Johanna Schnider mit ihrem Bueb Jacob Schneider, umb wegen folgenden Verbrechen und Frefel ihre verschuldete Buess anzuhören. Es war der Tag des heiligen Erz Martyrers Stephani, da diese drei Bueben durch Gitter in den Stadelkeller im Closterhof zu Ragatz geschloffen, in welchem sowohl das Gotteshaus als Herr Gerichtsammann Widrig einige Fueder Wein eingelegt hatten. Welche freche Bueben den die Fesser oben eröffnet, aber nicht wohl zu recht mit Trinken kommen könnten. Deswegen eröffneten sie einen Lagel, aus welcher sie nach Lust getrunkhen, indem einer dem andern solches Trinkgeschirr heldet. Weilen aber in dieser Lagel ziemlich saurer weisser Wein war, so machten sie eine Öffnung in ein Fass mit einer Schuester Ahlen, in welchem sie gueten Rothen gefunden, und sich voll angetrunkhen. Da nun theils wegen Trunkenheit, theils auch wegen Finstere des Kellers diese sauberen Gäste nicht vermögend mehr wahren, das gemachte Löchlein zu verstopfen, haben sie sich ohne Anstand davon gemacht und den edlen Wein durch kleine jedoch gefährliche Öffnung heraustropfen lassen, und ist es ein sonderbares Glück gewesen, dass Hr. Widrig seine Leute den zweien Tag darauf dazu kommen und mit des Küeffers Johannes Weissen, das Übel in Zeiten gesteuert worden, obschon ein ziemlich Quantum Wein ausgeronnen sein mag. Nachdem nun die Tat ruchbar geworden und man klare Indicia hatte deren Täter sich zu versehen, so wurden solche drei Obbenennten examinirt und durch eigene Gestandnus ohne anders das Oberzehlte constituirt.

Zur Schande neben die Trülle gestellt
Nachdem also disere obgedachten drei Eltern zuerst allein, endlich aber mit ihren Kindern von Ihro Hochfürstl. Gnaden in Beisein Herr Canclers und Herr Gerichtsammanns erschienen, erinnerte Hochgedachte Seine Hochfürstl. Gnaden disere Verbrecher ihrer verübten Muthwilligkeit und gethaner Einbrechung, verdeutete, dass etwan solche Tat nicht durch die jungen Jahre der Beschuldigten vermindert würde, könnte ein anderes Tribunal umb solche zu bestrafen gesucht werden. Da es aber ein boshaftes Buebenstück, gehörete kein andere Straf, nebst dem Ersatz des zugefüegten Schadens, als eine Schärpfe der Trüllen.

Disere Erinnerung tribe den guten Eltern dise heufige Zächer aus den Augen, und baten mit aller Demueth umb ein gnädiges Endurtheil, aller Besserung von ihren Söhnen versprehend. Worüber sie den Sentenz erhalten, dass sie die Bueben zwar von der Trüllen befreyet sein sollten, hingegen aber von dem Weibel zur Trülle gefüert und gestellt werden, dabei eine Stundt stehen und solche mit einer Hand halten, darnach aber wiederumb vom Weibel dorthen darvon gefüeret werden sollten. Könftigen Sonntag aber sollten sie vor dem Crucifix mit ausgespannten Armen 5 Pater und Ave nach der Predig betten.

Nach welchem gnedig Urtheil sich die Eltern demüetihigst bedankhet, und ihre Kinder fürohin in allem Ernst zu erziehen mit villem versprochen. Die erst Straf ist imediate exequirt worden, da menklich solche böse Bueben von 10 bis 11 Uhr neben der Trüllen under grosser Menge der zusehenden Jugendt schamhaft gestanden. Hernach aber von dem Weibel in den Hof gefüheret worden, allwo er ihnen auf Befelch seiner Hochfürstl. Gnaden tapfer zugesprochen und solche dann endlich nach Haus gelassen worden.

"In Stuckh und Fetzen"
Aber die Sache hatte noch ein Nachspiel, wie der Tagebuchschreiber unmittelbar darauf berichtet: "Es mag vielleicht diesere zwar sehr gnedige, aber wegen Ohngewohnheit der Sach böse und affrontirt  befindende Leuthe verdriessliche Bestrafung dieser 3 Bueben, wo nicht die eintzige, jedoch wenigstens die mehriste Ursach sein, dass in selbiger Nacht die vor circa 3 Jahren auf Hochfürstl. Befelch und in Beysein Herrn Landesstatthalter Caspar Hauser von Nefels, damahligen Herrn Canzler Custers, Herren Amtsleuthen und anderen höchsten Bedienten an dem Rathaus in Ragaz aufgerichtete Trülle von einigen ohnbekannten Böswichtern zu nachts umb 11 Uhr bey anhaltender Tünckhle und Sturmwindt , mit grossem Gewalt in viele Stuckh und Fetzen zerschlagen worden. Dem ohngeacht haben Seine Hochfürstl. Gnaden ohne Verzug noch selben Nachmittag als den 18. Martius (März 1746) eine neue machen und in Beysein des Camerlings und Gerichtsweibels an die alte Stell aufrichten lassen, damit durch solches denen gottlosen in Verstöhrung obrigkeitlicher Sach Erfrechenden der Mueth und Wueth zerfallen möge."

Aber jene, die sich erfrechten, die Trülle "in viele Stuckh und Fetzen" zu zerschlagen, erwischte man nie.

Die Trülle stand vor dem Alten Rathaus in Bad Ragaz. Oft drehten die Schaulustigen sie  so lange, bis der eingesperrte Übeltäter in Ohnmacht fiel.

Quellen
Hans Jakob Gabathuler, St. Gallen.
Dieser Aufsatz erschien in Terra Plana 1991.
Ragazetta spezial 3 / Oktober 2006


Im Drehkäfig wurde der Deliquent zur Schande und zum öffentlichen Spott ausgestellt:
Im Drehkäfig wurde der Deliquent zur Schande und zum öffentlichen Spott ausgestellt.