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Gemeinde Bad Ragaz

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Inhalt

Das Abholzen der Wälder durch die Köhler der Sarganser Eisenherren

1697

Aus Acta et Facta von Gerichtsammann Heinrich Good

Das Abholzen der Wälder in den Seitentälern des Sarganserlandes durch die Köhler der Sarganser Eisenherren wirkte sich katastrophal aus. Grosse Überschwemmungen der Seez  und der Schils waren die Folge. Darum wehrten sich die Gemeinden gegen diesen rücksichtslosen Waldraub zur Verhüttung des Gonzenerzes. Die Eisenherren wurden aber von den Eidgenossen geschützt, weil die Eisengewinnung für sie sehr wichtig und gewinnbringend war. Die Abtei Pfäfers war dieser Pflicht zur Holzlieferung für die Eisenverhüttung nicht unterworfen.

Am 29. Juli des Jahres 1697 wurde eine Landratssitzung durchgeführt. Der Eisenherr Jakob Good erwirkte mit seinen Brüdern von den sieben hochlöblichen eidgenössischen Orten, die das Sarganserland regieren, einen gesiegelten Brief wegen des Eisenwerkes. Nebst anderem bestimmt dieser Brief, dass man in den hohen Fronwäldern kein Holz hauen, weder schwemmen, brennen, noch reuten, weder Spaltlatten noch Stickel hauen dürfe. Das alles könnte dem Eisenwerk zum Nachteil gereichen. Diese Beschlüsse liessen die Eisenherren unterhalb der Saar in allen Kirchgemeinden verkünden. Darüber beschwerten sich die unteren Gemeinden. Darum wurde am 29. Juli 1697 der Landrat zusammengerufen.

Dazu wurde die Gemeinde Ragaz auch schriftlich einberufen. Die Abgeordneten und Räte der Gemeinden versammelten sich im Rathaus von Sargans. Dieser Versammlung wohnte auch der Herr Landvogt Hans Heinrich Iten von Zug (1697/98) als Vorsitzender bei. Zu Beginn erklärte er, die Eisenherren Good hätten ihm wegen des Eisenwerkes Brief und Siegel vorgewiesen und von ihm verlangt, dass die Punkte wegen den hohen Fronwäldern in den Gemeinden veröffentlicht und verkündet werden müssten. Dies sei dann auch geschehen. Weil sich aber die Gemeinden darüber beschwerten, habe er auf Ersuchen der Gemeindebehörden auf heute diesen Landrat zusammenrufen und durchführen wollen. Nach langwierigen Beratungen und Erklärungen der Punkte wegen den Hochwäldern führte er im Landrat eine Umfrage durch. Die Abgeordneten und Räte der unteren Gemeinden äusserten die einhellige Meinung und Einstellung:

  1. Die Aufstellung dieses Briefes durch die eidgenössischen Orte für die Eisenherren ist ohne Wissen der Gemeinden erwirkt und durchgeführt worden.
  2. Wir wollen von den Eisenherren wissen, was sie unter Hochwäldern und Fronwäldern verstehen.
  3. Der jüngste Brief der sieben Orte bezieht sich auf ältere Briefe aus den Jahren 1622, 1629 und 1681. Die Eisenherren sollen diese vorweisen, damit sie die Abgeordneten auch sehen und damit sie sich bedenken  und beraten können.Als die Umfrage an die Abgeordneten von Ragaz kam, nämlich an den Gerichtsammann Hans Heinrich Good und an den Untervogt Werner Locher, antwortete Ammann Good:
"Es ist uns durch den Landweibel mitgeteilt worden, dass heute wegen des Eisenwerkes ein Landrat abgehalten werde. Er lud die Gemeinde Ragaz auch dazu ein. Dies habe ich seiner hochfürstlichen Gnaden von Pfäfers, unserem gnädigen Herrn Abt, und auch den Ortsbehörden von Ragaz mitgeteilt. Weil man aber nicht richtig wusste, worum es dabei eigentlich ging, schickte man uns mit keinen genauen Anweisungen. Wir müssten darüber einfach Bericht ablegen. Nun höre ich aber, dass ein Befehl erging wegen den Wäldern, die zum Eisenwerk gehören. Dieser Befehl wurde aber in Ragaz nicht verkündet. Ich glaube darum, dass dies Ragaz nichts angeht."

Danach wurde der Eisenherr angefragt, ob er von Ragaz auch etwas fordere oder nicht. Der Eisenherr antwortete: "Wenn ich keinen Befehl nach Ragaz ergehen liess, wird Ragaz damit nicht gemeint sein. Denn ich weiss nicht, was die sieben eidgenössischen Orte oder seine hochfürstlichen Gnaden oberhalb der Saar für Rechte haben. Ich kann darum dort nichts fordern."

Darauf wurde der Schluss gezogen: Weil es die Ragazer nichts angeht und der Eisenherr von ihnen nichts fordern kann, können die Ragazer aus der Tagung entlassen werden. Hierauf traten die Abgeordneten von Ragaz ab und kehrten heim.

Text
Ammann und Richter 1991, Archiv der Ortsgemeinde

Quellen
Bild: René Gilsi, St.Gallen 1991, Illustrator des Gerichtsbuches
Ragazetta spezial 3 / Oktober 2006
Die Eisenherren haben in den Ragazer Wäldern keine Ansprüche zu stellen.