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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Herzlich willkommen im Rathaus Bad Ragaz!

Inhalt

Elternschaftsbeiträge

Nach dem st. gallischen Gesetz über Elternschaftsbeiträge (sGS 372.1; abgekürzt GEB) haben die Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge der Wohnsitzgemeinde, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und der Erziehung des Kindes widmet und wenn der Lebensbedarf durch das anrechenbare Einkommen und das Vermögen der Mutter und des Ehemannes bzw. des Konkubinatspartners nicht gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist derjenige Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut.

Sozialamt
081 303 49 39 (Tel)
michaela.wildhaber@badragaz.ch

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bei Fragen betr. Mutterschaftsbeiträge oder anderen Anfragen, die das Sozialamt betreffen, steht Ihnen Michaela Wildhaber gerne zur Verfügung.

Bitte formulieren Sie Ihre Frage als "Kommentar" in diesem Onlineformular.

Verfahren

Das Sozialamt wird Ihre Anfrage umgehend bearbeiten.

Online-Formular

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