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Inhalt

Zukünftige Finanzierung Pizolbahnen AG

26. September 2022

    
Gemeinsame Mitteilung der Gemeinden Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Vilters-Wangs, Fläsch und Stadt Maienfeld
 
Zukünftige Finanzierung Pizolbahnen AG

Das strukturelle Defizit der Pizolbahnen AG, primär verursacht durch die zwei Zubringer in Bad Ragaz und Wangs, ist seit Jahren bekannt. Seit dem Jahr 2018 unterstützen die Gemeinden Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Mels, Sargans, Pfäfers und Wartau deshalb die Pizolbahnen AG mit jährlich CHF 540'000 sowie der Kanton St.Gallen mit jährlich CHF 300'000 über drei Jahre (2018 bis 2020). Die Stadt Maienfeld sowie die Gemeinden Fläsch und Jenins haben die Pizolbahnen AG in diesem Zusammenhang mit einem einmaligen Beitrag von total 40'000 Franken unterstützt. Diese finanziellen Leistungen laufen Ende 2023 aus - das strukturelle Defizit bleibt.
 
Prüfung von Varianten

Der Verwaltungsrat der Pizolbahnen AG sowie die Gemeindevertreter der Region sind seit Sommer 2020 in regelmässigem Austausch betreffend einer Anschlusslösung zur finanziellen Unterstützung der Bergbahn ab dem Jahr 2024. Der Verwaltungsrat hat dazu in Abstimmung mit den Gemeinden verschiedene Strategien geprüft und einen Businessplan zu verschiedenen Szenarien erstellt. Dieser Businessplan sowie die Erkenntnisse daraus wurden vom Verwaltungsrat der Pizolbahnen AG sämtlichen Gemeinderäten der am bisherigen Prozess beteiligten Gemeinden am 23. Juni 2021 vorgestellt. Im Herbst 2021 haben sich die Gemeinden Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Mels, Sargans, Pfäfers, Maienfeld und Fläsch im Grundsatz für eine weitere finanzielle Unterstützung der Pizolbahnen AG ausgesprochen. Die Gemeinden Wartau und Jenins haben den Grundsatzbeschluss abgelehnt und nahmen ab diesem Zeitpunkt an den weiteren Gesprächen nicht mehr teil.
 
Mitfinanzierung der Variante "Status Quo Plus"

Gestützt auf den Businessplan der Pizolbahnen AG haben sich die (verbleibenden) Gemeinden für die Mitfinanzierung der Variante "Status Quo Plus" (heutiges Angebot inkl. Ausbau Beschneiungsinfrastruktur) geeinigt. Diese Variante beinhaltet, dass die Gemeinden in den nächsten beiden Jahren einen finanziellen Beitrag (Erwerb neuer Aktien) von insgesamt CHF 5.3 Mio. für den Ausbau der Beschneiungsinfrastruktur übernehmen und gleichzeitig den heutigen, jährlich wiederkehrenden Defizitbeitrag von CHF 540'000 für die kommenden 13 Jahre weiterführen. Diese Massnahmen sollen der Pizolbahnen AG helfen, sich so aufzustellen, um letztlich Eigenständigkeit zu erlangen.
 
Nachdem die Gemeinderäte diesen Grundsatzentscheid gefällt hatten, fand anfangs Januar 2022 eine erste Besprechung zwischen den verbleibenden Gemeinden (Einheimisch-Gemeinden) über die mögliche Aufteilung der Finanzierung statt. Dabei wurde die BDO AG, St. Gallen, als externe Beratung zur Erarbeitung eines Verteilschlüssels unter den Gemeinden beauftragt. Die BDO AG ist den St. Galler Gemeinden (und damals auch dem Kanton St.Gallen) diesbezüglich bereits im Jahr 2017/2018 beratend zur Seite gestanden. Es wurde wiederum im Grundsatz festgehalten, dass der vorgeschlagene Verteilschlüssel von allen Gemeinden akzeptiert werden muss, damit eine Gesamtfinanzierung möglich wird, die der Pizolbahnen AG letztlich ein finanzielles "Überleben" ermöglicht.
 
Gleiche Kriterien wie im Jahre 2017

Mitte diesen Jahres lag der Verteilschlüssel für die weitere finanzielle Unterstützung der Pizolbahnen AG auf dem Tisch. Dieser sieht vor, dass sich die Standortgemeinden Bad Ragaz und Vilters-Wangs zu 2/3 (Abgeltung der Standortlasten), die übrigen Gemeinden zu 1/3 an den Kosten beteiligen. Innerhalb dieser beiden Kategorien (Standortgemeinden und übrige Gemeinden) wird eine weitere Aufteilung aufgrund der folgenden, eindeutig definierbaren Kriterien, die alle gleich gewichtet werden, angewendet: Investiertes Kapital (bisheriges Aktienkapital); Einfache Steuer; Wohnbevölkerung; Anzahl Saisonabonnements; Wohnort Mitarbeitende. Der vorliegende Verteilschlüssel in der zweiten Stufe basiert somit auf exakt den gleichen Kriterien, wie derjenige aus dem Jahr 2017, der damals bereits unter den st. gallischen Gemeinden auf breite Akzeptanz gestossen ist.

Die Tabelle 1 unten zeigt, welche kumulierten Beiträge die entsprechenden Gemeinden über die nächsten 13 Jahre gemäss diesen Verteilschlüssel zu bezahlen hätten, wobei CHF 5.3 Mio. in den kommenden zwei Jahren und CHF 7.02 Mio. verteilt über 13 Jahre anfallen.
   

Beitragsleistungen in CHF Total 2/3 Standort 1/3 Übrige
Totalisierung (kumuliert) 12'320'000 8'213'333 4'106'667
davon Bad Ragaz   4'472'233  
davon Vilters-Wangs   3'741'100  
davon Mels     1'850'805
davon Sargans     1'115'623
davon Maienfeld     511'427
davon Pfäfers     483''382
davon Fläsch     145'430

Tabelle 1: Kumulierte Beiträge je Gemeinde (jährliche Defizitbeiträge über 13 Jahre inkl. Anteil an der Erhöhung des Aktienkapitals)
 
Gemeinderat Sargans akzeptiert Verteilschlüssel nicht
Im gesamten Prozess, der sich über rund zwei Jahre erstreckte, waren Vertretungen der Gemeinderäte von Pfäfers, Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Sargans, Mels, Fläsch und Maienfeld involviert. Es wurde immer offen kommuniziert und grundsätzlich auch akzeptiert, dass nur ein ganzheitlicher, nachvollziehbarer und auf objektiven Kriterien beruhender Verteilschlüssel eine reelle Chance hat, sowohl in den Gemeinderäten als auch in der Bevölkerung der beteiligten Gemeinden, breit akzeptiert zu werden. Gegenforderungen des Gemeinderates Sargans im Zusammenhang mit den immer wieder von diesem kolportierten Standortslasten haben die Gemeinderäte Bad Ragaz und Vilters-Wangs während den Verhandlungen mit Verweis auf den Verteilschlüssel (2/3 vorab durch Standortgemeinden) immer abgelehnt, weil sie diese Standortlasten mit dem Verteilschlüssel als erfüllt betrachteten.
  
Im Juli 2022 bzw. August 2022 haben die Gemeinderäte der im Prozess noch involvierten Gemeinden über den Verteilschlüssel bzw. dem sich daraus errechneten Gesamtkredit für ihre Gemeinde beraten. Der Gemeinderat Sargans genehmigte dabei mit Verweis auf die Standortlasten im Zusammenhang mit dem Bahnhof Sargans nur die Hälfte der gemäss Verteilschlüssel vorgesehenen Kreditsumme. Die Gemeinderäte der Standortgemeinden Vilters-Wangs und Bad Ragaz haben in der Folge entschieden, den für Sargans vorgesehenen finanziellen Beitrag (CHF 1'115'623) komplett zu übernehmen. Wäre der einseitige Beschluss des Gemeinderates Sargans akzeptiert worden, wäre das Risiko nach Auffassung der Standortgemeinden zu gross, dass eine Gesamtfinanzierung auf der Zielgeraden scheitert. Weiter wäre das Zeichen an diejenigen Gemeinden fatal, die den auf objektiven Kriterien beruhenden Verteilschlüssel ohne Wenn und Aber akzeptieren. Ebenfalls wäre es nach Auffassung der Standortgemeinden ungerecht, wenn jede Gemeinde ihren Beitrag beliebig festlegen könnte und trotzdem von den gleichen Vorzugsbedingungen beim Tarif profitieren könnte. Mit ihren klaren, gleichlautenden Beschlüssen nehmen die Gemeinderäte Bad Ragaz und Vilters-Wangs ihre Verantwortung wahr und setzen ein starkes Zeichen für ihren Hausberg.
 
Als Gegenleistung für die öffentliche Mitfinanzierung erhalten die Einwohner:innen der an der Finanzierungsrunde beteiligten Gemeinden einen Vorzugstarif ("Einheimisch-Tarif"). Als Folge des Beschlusses des Gemeinderates Sargans werden die Einwohner:innen von Sargans nicht über eine weitere finanzielle Unterstützung der Pizolbahnen AG abstimmen können und folglich den "Einheimisch-Status" verlieren.
 
Ohne Beteiligung der Gemeinde Sargans präsentiert sich der angepasste Verteilschlüssel wie folgt:
   

Beitragsleistungen in CHF Total 3/4 Standort 1/4 Übrige
Totalisierung (kumuliert) 12'320'000 9'328'955 2'991'045
davon Bad Ragaz   5'079'707  
davon Vilters-Wangs   4'249'248  
davon Mels     1'850'806
davon Maienfeld     511'427
davon Pfäfers     483'382
davon Fläsch     145'430

Tabelle 2: Kumulierte Beiträge je Gemeinde (jährliche Defizitbeiträge über 13 Jahre inkl. Anteil an der Erhöhung des Aktienkapitals)
  
Kanton lehnt weitere A-fonds-perdu-Beiträge ab

Mit Schreiben vom 6. Juli 2022 haben die Gemeinden Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Mels, Sargans, Pfäfers, Fläsch und die Stadt Maienfeld bei der St. Galler Regierung beantragt, weitere A-fonds-perdu-Beiträge zur Deckung des strukturellen Defizits an die Pizolbahnen AG zu leisten. Weiter wurde von der Regierung gefordert, der Pizolbahnen AG im Rahmen der neu erarbeiteten Strategie "Status Quo Plus" ein weiteres Darlehen samt Zinskostenbeiträgen für zusätzliche Beschneiungsanlagen auszurichten.
 
In ihrer Antwort vom 9. September 2022 lehnt die Regierung weitere A-fonds-perdu-Beiträge dezidiert ab. Sie verweist dabei auf die Verhandlungen im Jahr 2018, an denen der Kanton St. Gallen aus ordnungspolitischen Überlegungen bereits deutlich gemacht habe, dass keine Dauerfinanzierung der Pizolbahnen AG infrage komme. Die Regierung erklärt sich jedoch bereit, weitere NRP-Darlehen zu vergeben, sofern die Pizolbahnen AG die geforderten Voraussetzungen erfüllt.
 
Vereinbarung mit Pizolbahnen AG

Aktuell arbeiten die verbleibenden Gemeinden an einer Vereinbarung mit der Pizolbahnen AG, in der das Rechtsverhältnis zwischen der Aktiengesellschaft und den Gemeinden sowie der Gemeinden untereinander geregelt wird. In der Vereinbarung werden die Zahlungsmodalitäten, Bedingungen und Auflagen, das Controlling sowie die Gegenleitungen der Pizolbahnen AG abgehandelt.
 
Abstimmungen in den Gemeinden

Je nach Kreditkompetenzen in den Gemeindeordnungen der jeweiligen Gemeinden, stehen Abstimmungen an der Urne, an der Bürger- oder Gemeindeversammlung an.
 
Ziel ist es, dass die notwendigen Abstimmungen im ersten Halbjahr 2023 (mit Urnenabstimmungen in Bad Ragaz und Vilters-Wangs) durchgeführt werden können. Diesbezüglich sind jedoch noch Abklärungen offen.
 
Bad Ragaz / Vilters-Wangs, 26. September 2022