Amtliche Pilzkontrolle
Gemeinden Bad Ragaz und Pfäfers
Amtliche Pilzkontrolle mit neuem Standort
- Gebäude Adlerhorst (siehe untenstehenden Situationsplan), gegenüber Rathaus Bad Ragaz
- Bitte Signalisation beachten
Parkgelegenheit:
- Parkhaus
- Garniweg
Das Pilzsammelgut soll in Körben, möglichst nach Arten getrennt der nachgenannten Pilzkontrolleurin zur Kontrolle gebracht werden.
Die Pilzkontrolle ist kostenlos und wird erstmals am 12. Juli 2022 durchgeführt.
Für die Politischen Gemeinden Bad Ragaz und Pfäfers ist für die amtliche Pilzkontrolle zuständig:
Amtliche |
NEU Kontrollstelle |
Öffnungstag |
Öffnungszeiten |
Pilzkontrolleurin |
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(jeweils ab dem 11. |
(vom 11.7. bis 29.10.2021) |
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des Monats bis Ende |
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Monat) |
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Zogg Elvira |
Adlerhorst (gegenüber Rathaus) |
Dienstag und Freitag |
jeweils 16.30 - 17.30 Uhr |
079 626 73 51 |
Bad Ragaz |
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Frühlingspilz-Kontrollen bei tel. Voranmeldung: 079 626 73 51
Pilzschutz
In den politischen Gemeinden des Sarganserlandes gelten die folgenden einheitlichen Pilzbestimmungen.
Schontage
Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen vom 1. bis und mit 10. Tag jedes Monats untersagt.
Nachtpflückverbot
Zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.
Tageskontingent
Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art sammeln.
Schutzmassnahmen
- Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten.
- Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden.
Strafbestimmung
Übertretungen dieser Pilzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft.
Aufsichtsorgane
Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz-
und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen
und Verstösse anzuzeigen.
Sie haben folgende Befugnisse:
- Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren;
- Personalien feststellen;
- Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen.
Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere des Kantons St. Gallen (Naturschutzordnung, sGS 671.1) und der Gemeindeverordnung über den Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung), die seit 1. Januar 1998 in Kraft steht. Die Verordnungen können jederzeit bei den Gemeinderatskanzleien Bad Ragaz und Pfäfers eingesehen oder Kopien davon verlangt werden.
Die Gemeinderäte
Datum der Neuigkeit 14. Juni 2022