Regionale Tierkörpersammelstelle Bad Ragaz: Rechtsgültigkeit von Verwaltungsvereinbarung und Betriebsreglement
Regionale Tierkörpersammelstelle Bad Ragaz:
Rechtsgültigkeit von Verwaltungsvereinbarung und Betriebsreglement
Für die Verlängerung der Betriebsbewilligung für das Notschlachtlokal an der Heulösergangstrasse in Bad Ragaz wären unverhältnismässig hohe Investitionen notwendig, auf welche bewusst verzichtet wurde. In der Folge hob das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen mit Verfügung vom 3. März 2021 die Betriebsbewilligung auf.
Aus diesen Gründen hat die Politische Gemeinde Bad Ragaz die Politische Gemeinde Mels zwecks Anschlusslösung betreffend ein Notschlachtlokal angefragt. lm Frühjahr 2021 haben die bestehenden Partnergemeinden den Anschluss der neuen Gemeinden Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Sargans und Pfäfers bestätigt.
Der Anschluss der neuen Partnergemeinden an das regionale Notschlachtlokal der Gemeinde Mels bedingte die Anpassung der Verwaltungsvereinbarung und des Betriebsreglements der regionalen Tierkörpersammelstelle Bad Ragaz (ohne Notschlachtlokal), mit den nunmaligen Partnergemeinden Bad Ragaz, Pfäfers und Sargans. Die Gemeinderäte der neuen Vertragsgemeinden haben der Verwaltungsvereinbarung und dem Betriebsreglement im März 2022 zugestimmt. Die Vorlagen wurden dem fakultativen Referendum unterstellt.
Nachdem innert den Referendumsfristen vom 3. Mai bis 1. Juni 2022, resp. 3. Mai bis 13. Juni 2022 innerhalb der Vertragsgemeinden Bad Ragaz, Pfäfers und Sargans keine Urnenabstimmung verlangt worden war, erlangten die Erlasse
- Verwaltungsvereinbarung regionale Tierkörpersammelstelle Bad Ragaz
- Betriebsreglement regionale Tierkörpersammelstelle Bad Ragaz
am 17. Juni 2022 Rechtsgültigkeit. Sie treten rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.