Rechtsgültigkeit Referendumsvorlage Benützungsreglement für Schulanlagen
Gemeinde Bad Ragaz
Referendumsvorlage
(Fakultatives Referendum nach Art. 23 Abs.1 lit. a Gemeindegesetz,
Art. 14 ff. Gemeindeordnung)
Der Gemeinderat erliess am 27. April 2021 das revidierte Benützungsreglement für Schulanlagen (ersetzt das Benützungsreglement vom 10. Juni 2009). Der Erlass unterstand dem fakultativen Referendum und wurde vom 10. Mai 2021 bis 8. Juni 2021 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Referendumsfrist ist keine Urnenabstimmung verlangt worden.
Am 22. Juni 2021 legte der Gemeinderat den Vollzugsbeginn auf den 1. August 2021 fest.
Der Gemeinderat