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18.05.2022 10:59:59
Spezialfinanzierung Abwasser
Anpassung der Grundgebühr und Schmutzwassergebühr per 1. Januar 2021
In der Spezialfinanzierung Abwasser sammeln sich die Kosten für die Kanalisation und den Gemeindebeitrag der ARA (Verbund mit den Gemeinden Pfäfers, Fläsch, Maienfeld, Jenins). Finanziert wird diese Spezialfinanzierung durch Gebühren, wobei das gültige Reglement vom 27. Oktober 2010 eine Grundgebühr vorsieht, die abhängig ist vom Gebäudeneuwert gemäss Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen (GVA), sowie eine Schmutzwassergebühr, abhängig vom Verbrauch Frischwasser. Hinzu kommt noch ein einmaliger Anschlussbeitrag des Gebäudeneuwerts in der Höhe von einem Prozent (im Abwasser-Reglement vom 27. Oktober 2010 in Art. 29 Abs. 1 festgelegt). Die Spezialfinanzierung muss sich selber finanzieren können. Dies ist bei der Gebührenfestlegung zu berücksichtigen. Dabei ist ein mehrjähriger Zeitraum zu beachten. Das heute gültige Abwasserreglement wurde am 1. Januar 2011 eingeführt.
Bis ins Jahr 2017 zeigte die Spezialfinanzierung Abwasser im Mehrjahresvergleich immer ein ausgeglichenes Ergebnis. So blieb auch die Verschuldung der Spezialfinanzierung gegenüber der Gemeinde über die Jahre konstant (Saldo 31. Dezember 2017: Defizit (Schuld) von Fr. 270'000). Ab dem Jahr 2018 musste aufgrund von dringenden Sanierungsarbeiten der Aufwand für den Unterhalt der Kanalisationsleitungen im Vergleich zu den Vorjahren massiv erhöht werden.
Im Jahr 2019 wurde das Rechnungsmodell St. Galler Gemeinden (RMSG) eingeführt. Mit dieser Umstellung auf das RMSG dürfen die jährlichen Anschlussbeiträge von ca. Fr. 300'000 nicht mehr in die Erfolgsrechnung gebucht werden, sondern müssen über die Investitionsrechnung passiviert und über 10 Jahre aufgelöst werden. Diese Situation führte im Jahr 2019 zu einem Verlust (Aufwandüberschuss) in der Spezialfinanzierung von Fr. 469'470.75. Für das Jahr 2020 wird ein Verlust (Aufwandüberschuss) von Fr. 350'000 in der Spezialfinanzierung erwartet.
Ende 2019 war die Spezialfinanzierung mit Fr. 941'491.66 gegenüber dem allgemeinen Haushalt verschuldet, per Ende 2020 wird die Verschuldung bei rund Fr. 1'300'000 liegen. Eine Erhöhung der Gebühren ist deshalb dringend angezeigt. Gemäss Gemeindegesetz Art. 3 Abs. 2 sowie nach Art. 34 Abs. 3 des Abwasser-Reglements vom 27. Oktober 2010 legt er Gemeinderat die Ansätze in einem Gebührentarif fest. Für den Gemeinderat ist es aufgrund der Berechnungen unbestritten, dass ab dem 1. Januar 2021 eine Gebührenkorrektur zulasten des Kunden von 40 Rappen auf Fr. 1.00 pro m3 Frischwasser und von 0.1 Promille auf 0.2 Promille als Grundgebühr vom Gebäudeneuwert vorgenommen werden muss. Die Gebühren der Gemeinde Bad Ragaz bleiben trotz dieser Anpassung im Vergleich mit den Nachbargemeinden (und auch schweizweit) immer noch günstig. Der Vergleich der Abwassergebühren mit den Nachbargemeinden sieht wie folgt aus.
Vergleich Nachbargemeinden (Stand November 2020)
Mels 60.00 Grundgebühr
1.45 pro m3 Verbrauch
Vilters-Wangs 50.00 Grundgebühr exkl. MWST.
1.40 pro m3 exkl. MWST.
Walenstadt 90.00 Grundgebühr exkl. MWST.
1.50 pro m3 exkl. MWST.
Sargans 155.00 Grundgebühr inkl. MWST.
1.65 pro m3 inkl. MWST.
Wartau 250.00 Grundgebühr inkl. MWST.
2.50 pro m3 inkl. MWST.
Mit der erwähnten Gebührenanpassung kann die heute verschuldete Spezialfinanzierung "Abwasser" der Gemeinde Bad Ragaz mittelfristig saniert werden, ohne aber unnötige Reserven zu bilden. Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat Bad Ragaz, die Grundgebühr um 0.10 Promille auf 0.20 Promille vom Gebäudeneuwert und die Schmutzwassergebühr von 60 Rappen um 40 Rappen auf 1.00 Fr. zu erhöhen. Die Anpassung der Gebühren erfolgt ab dem 1. Januar 2021.
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