Einbürgerungsrat - Öffentliche Auflage der Einbürgerungsbeschlüsse vom 14. Februar bis 15. März 2022
Gemeinde Bad Ragaz
Amtliche Bekanntmachung
Der Einbürgerungsrat Bad Ragaz hat gestützt auf das Einbürgerungsgesetz (sGS 121.1; BRG) folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Bad Ragaz erteilt:
Hoti Drin, geb. 08.05.2001, von Kosovo
wohnhaft Bahnhofplatz 1, 7310 Bad Ragaz.
Jülich Ulrike, geb. 18.03.1958, von Deutschland,
wohnhaft Seestrasse 9, 7310 Bad Ragaz.
Topyürek Besey, geb. 01.01.1985, von Türkei,
wohnhaft Bahnhofstrasse 12, 7310 Bad Ragaz.
Die Auflagedossiers mit den Einbürgerungsbeschlüssen liegen öffentlich auf vom 14. Februar 2022 bis 15. März 2022 in der Gemeinderatskanzlei 2. Stock, Büro 204 (Art. 21 Abs. 1 BRG). In Bad Ragaz Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen (Art. 22 BRG) und gegen die einzelnen Einbürgerungsbeschlüsse schriftlich und begründet Einsprache erheben (Art. 24 Abs. 1 BRG).