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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

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Inhalt

Erlass differenziertes Grundwasserschutzareal «Heulöser» - öffentliche Auflage vom 21. November bis 20. Dezember 2023

20. November 2023

Gemeinde Bad Ragaz
 
Erlass differenziertes Grundwasserschutzareal «Heulöser»

In den 1980er und 1990er Jahren wurden die Grundwasserreserven im Gebiet der Sarganserebene zwischen Bad Ragaz und Sargans im Auftrag des Kantons St. Gallen grossräumig untersucht und dokumentiert. Dieses Gebiet birgt gemäss kantonalem Richtplan das grösste Grundwasserreservoir und die wichtigste Trinkwasserreserve im Kanton St. Gallen. Im Gebiet «Heulöser», Bad Ragaz, besteht ein rechtskräftig als «provisorisch» ausgeschiedenes Grundwasserschutzareal, welches sich auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Bad Ragaz über eine Fläche von rund 1.08 km² erstreckt. Die damalige Ausscheidung des provisorischen Grundwasserschutzareals erfolgte summarisch und ohne Festlegung von potenziellen Fassungsstandorten oder konkret anzustrebenden Fördermengen. Auch wurden keine gezielten hydrogeologischen Untersuchungen getätigt. Im Gebiet des provisorischen Grundwasserschutzareals «Heulöser», Bad Ragaz, befinden sich mehrere landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe und ein Gemüseproduktionsbetrieb sowie landwirtschaftliche Erschliessungsstrassen. Die Gemeinde Bad Ragaz beabsichtigt mit der definitiven Ausscheidung eines differenzierten Grundwasserschutzareales, den kantonalen Vorgaben nachzukommen und für die heute bestehenden Nutzungen Planungssicherheit zu schaffen.
 
Der Gemeinderat hat am 24. Oktober 2023 gestützt auf Artikel 21 GSchG, Artikel 29 ff. GSchV und Artikel 29 GSchVG den Umgrenzungsplan differenziertes Grundwasserschutzareal «Heulöser» 1:2000 und das dazugehörige Schutzarealreglement für das Grundwasserschutzareal «Heulöser», Bad Ragaz, erlassen.
 
Der Umgrenzungsplan differenziertes Grundwasserschutzareal «Heulöser» 1:2000, das Schutzarealreglement «Heulöser», der Hydrogeologische Bericht inkl. Anhänge und der Technische Bericht Grundwassermodellierung inkl. Beilagen liegen gestützt auf Artikel 30 GSchVG während dreissig Tagen ab Dienstag, 21. November 2023, bis Mittwoch, 20. Dezember 2023, öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Ragaz, Gang 2. Stock, auf.

Rechtsmittel:
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Erlasse schriftlich beim Gemeinderat Bad Ragaz, Rathausplatz 2, 7310 Bad Ragaz, Einsprache erhoben werden (Art. 31 GSchVG). Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 31 Abs. 1 GSchVG). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
 
Gemeinderat Bad Ragaz