Verkehrsanordnung(en) betr. Heuteilstrasse
Gemeinde Bad Ragaz
Verkehrsanordnung(en)
Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung(en):
Ort, Strasse(n) Bad Ragaz
Heuteilstrasse 18 (Grundstück Nr. 1619), Um- und Erweiterungsbauvorhaben
einer Gewerbeliegenschaft
Grundstückserschliessung aus der Heuteilstrasse via Ostzufahrt:
Massnahme(n) Verkehrsführung im Einbahnverkehr; angezeigt durch die Signale
Verbotene Einfahrt» (2.02) in Verbindung mit dem Signal «Einbahnstrasse»
(4.08)
Drei Parkfelder für Gehbehinderte; angezeigt durch die Signale «Parkieren
gestattet» (4.17) mit den Piktogrammen 'Gehbehinderte' (5.14) und gelb-
markierten Parkfelder mit den Symbolen 'Gehbehinderte' (5.14)
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Das Polizeikommando