Mitwirkungsverfahren betr. freiwillig Tempo 30 Gesamtgebiet Fluppe / Bidems (14. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022)
Gemeinde Bad Ragaz
Mitwirkungsverfahren
- Freiwillig Tempo 30, Gesamtgebiet Fluppe / Bidems
Die Bevölkerung hat während zweier Jahre aktiv am Projekt "Bad Ragaz mobil" mitgewirkt. Interessierte haben in mehreren Foren über die Mobilitätszukunft in Bad Ragaz debattiert, konkrete Ziele formuliert und über Massnahmen diskutiert. Auf dieser Basis haben der Gemeinderat und der Kanton St. Gallen mit Fachleuten aus dem Bereich Verkehr und Raumplanung ein Verkehrskonzept erarbeitet. Das Verkehrskonzept hat der Gemeinderat am 2. Februar 2021 verabschiedet.
In Bad Ragaz gibt es derzeit noch keine Tempo 30-Zonen. Im Gebiet St. Leonhard – Saschiel wurde der Planerauftrag für die Prüfung der Einführung einer Tempo 30 Zone erteilt. An der Kirchgasse (Bahnhofstrasse bis Fläscherstrasse) wurde zwischenzeitlich eine Begegnungszone genehmigt, die Umsetzung ist in den Jahren 2022 / 2023 vorgesehen. Basierend auf dem Verkehrskonzept ist geplant, in den kommenden Jahren eine etappenweise Einführung von Tempo 30-Zonen in den Quartieren zu prüfen.
Das gesamte Wohngebiet Fluppe / Bidems hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Es sind viele junge Familien mit Kindern zugezogen, was sich auf die Belebung des Quartiers und den Aufenthalt im Strassenraum ausgewirkt hat. Ein Teil der Bewohnenden des Quartiers Fluppe / Bidems hat eine Unterschriftensammlung (Petition Zone 30) durchgeführt und ist an den Gemeinderat gelangt. Der Gemeinderat ist auf die Petition eingetreten und sieht als Sofortmassnehme und Pilotprojekt vor, dass mit Hinweisschildern "freiwillig Tempo 30" die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren sind. Dies als Überbrückungsmassnahme für eine spätere Umsetzung einer Tempo 30-Zone.
Bevor die öffentliche Auflage erfolgt, gibt der Gemeinderat gestützt auf Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) der Bevölkerung die Möglichkeit, in die Planungsentwürfe Einsicht zu nehmen. Die Planungsentwürfe liegen ab Dienstag, 14. Dezember 2021 bis Mittwoch, 12. Januar 2022 im Rathaus Bad Ragaz, Gang, 2. Obergeschoss, zur Mitwirkung auf. Die Mitwirkung erfordert die Schriftlichkeit. Stellungnahmen sind innert dieser Frist an den Gemeinderat Bad Ragaz zu richten.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Uebersichtsplan_betr._Freiwillig_Tempo_30_Gebiet_Fluppe_-_Bidems.pdf | Download | 0 | Uebersichtsplan_betr._Freiwillig_Tempo_30_Gebiet_Fluppe_-_Bidems.pdf |