Referendumsvorlage Benützungsreglement für Schulanlagen - Öffentliche Auflage vom 10. Mai bis 8. Juni 2021
Gemeinde Bad Ragaz
Referendumsvorlage
(Fakultatives Referendum nach Art. 23 Abs.1 lit. a Gemeindegesetz,
Art. 14 ff. Gemeindeordnung)
Gegenstand
Benützungsreglement für Schulanlagen
(ersetzt das Benützungsreglement vom 10. Juni 2009)
Erlass des Gemeinderates vom 27. April 2021
Referendumsfrist
Montag, 10. Mai 2021 bis Dienstag, 8. Juni 2021
Öffentliche Auflage
Gemeinderatskanzlei Bad Ragaz,
7310 Bad Ragaz, Rathaus, Büro 204
Quorum
Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 381 gültige Unterschriften notwendig.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Bad Ragaz, 7310 Bad Ragaz, einzureichen.
Der Gemeinderat