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Gemeinde Bad Ragaz

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Inhalt

Finanzielle Unterstützung der Eltern für Kinderbetreuung - Umsetzung in der Gemeinde Bad Ragaz

25. März 2021

    
Gemeinde Bad Ragaz
  
Finanzielle Unterstützung der Eltern für Kinderbetreuung - Umsetzung in der Gemeinde Bad Ragaz

Der Kanton St.Gallen wird im Jahr 2021 die externe Kinderbetreuung mit total Fr. 5.0 Mio. unterstützen. Der finanzielle Beitrag pro Gemeinde richtet sich dabei nach der Anzahl Kinder. Die Gemeinde Bad Ragaz hat sich ebenfalls um solche Unterstützungsbeiträge beworben und hat ca. Fr. 51'000 für das Jahr 2021 zugesprochen erhalten. Dieser Betrag wird Ende März 2021 an die Gemeinde Bad Ragaz ausbezahlt. Diese Unterstützungsbeiträge sind für die eigentliche Kinderbetreuung in einer KITA, für den Mittagstisch und eine externe Familienbetreuung vorgesehen.

Umsetzung im Sarganserland

Der Gemeinde steht es grundsätzlich frei, einzelne Gesuche zu unterstützen oder den gesamten Betrag einer Institution, wie z.B. einer KITA zukommen zu lassen. Leider ist es bisher nicht gelungen, in allen Gemeinden der Region Sarganserland eine einheitliche Lösung zu finden. So werden momentan viele verschiedene Systeme angewendet, wie die Eltern in verschiedenen Gemeinden finanziell entlastet werden.
 
Umsetzung in der Gemeinde Bad Ragaz

Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Unterstützungsgelder allen Eltern, die ein Anrecht auf eine Entschädigung haben, zu Gute kommen sollen. Die finanzielle Unterstützung soll jeweils mit dem Stichtag vom 31. Juli für die vergangenen 12 Monate zurückvergütet werden. Auf den Frühsommer 2021 wird in Zusammenarbeit mit Dritten ein Formular vorbereitet, welches von den Eltern (Gesuchsteller) ausgefüllt und von der jeweiligen Institution (z.B. KITA's bzw. Familienbetreuung durch Dritte gemäss Vorgaben des Kantons) unterzeichnet wird. Es ist angedacht, dass ein Teil für die Vergünstigung des Mittagtisches (ab August 2021) eingesetzt wird. Die restlichen rund Fr. 45'000 stehen für das Jahr 2021 den Eltern für die externe Kinderbetreuung zur Verfügung.
 
Einreichung der Gesuche

Sämtliche Gesuche sind jährlich bis spätestens am 30. September bei den Finanzdiensten der Gemeinde Bad Ragaz einzureichen. Die Abrechnungsperiode 2021 der Drittbeiträge erfolgt vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2021. Die Abrechnungszeit für die zukünftigen Jahre erfolgt immer jeweils vom 1. August bis 31. Juli (analog den Schuljahren).
 
Prüfung der Gesuche

Die Gesuche werden verwaltungsintern durch die Finanzdienste der Gemeinde geprüft und bestätigt. Anschliessend erfolgt die Verteilung des Geldes linear nach den jeweils getätigten Drittkosten auf die betreffenden Eltern, welche ein Gesuch fristgerecht eingereicht haben. Am jeweiligen Stichtag (31. Juli) müssen die beitragssuchenden Eltern den Wohnsitz in Bad Ragaz haben, um finanzielle Abgeltungen zu erhalten. Es wird jeweils der gesamte Beitrag, welcher der Kanton der Gemeinde Bad Ragaz zur Verfügung stellt, durch die Gemeinde Bad Ragaz verteilt.
 
Mit diesem Vorgehen wird den Vorgaben des Kantons entsprochen. Die Gemeinde Bad Ragaz wird zu einem späteren Zeitpunkt auf die verschiedenen Anbieter zugehen.

Der Gemeinderat