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Gemeinde Bad Ragaz

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Inhalt

Amtliches Publikationsorgan - Nutzung Publikationsplattform gemäss kantonalem Publikationsgesetz ab 1. Januar 2021

17. Dezember 2020

Gemeinde Bad Ragaz

Amtliches Publikationsorgan und Rechtssammlung der Gemeinde Bad Ragaz

Nutzung Publikationsplattform gemäss kantonalem Publikationsgesetz

Der St. Galler Kantonsrat hat in der Junisession 2018 das neue Publikationsgesetz (Kantonsratsgeschäft 22.18.01) verabschiedet. In der Folge setzte die Regierung des Kantons St. Gallen den Erlass auf den 1. Juni 2019 in Vollzug (Regierungsratsbeschluss 2018/493). Damit wurde die frühere Rechtsverbindlichkeit der gedruckten Ausgabe der amtlichen Publikationen durch die Rechtsverbindlichkeit der in elektronischer Form über das lnternet veröffentlichten Ausgabe der amtlichen Publikationen abgelöst. Seit dem 1. Juni 2019 veröffentlicht der Kanton St. Gallen seine amtlichen Publikationen (Gesetzessammlung und Amtsblatt) rechtsverbindlich im Internet (https://publikationen.sg.ch). Er ermöglicht damit allen Rechtssuchenden kostenlos und umfassend einen gesicherten elektronischen Zugang zu den amtlichen Publikationen.

Das neue Publikationsgesetz ermöglicht es, amtliche Publikationen der St. Galler Gemeinden ebenfalls rechtsverbindlich im lnternet zu veröffentlichen. Nach Art. 27 des Publikationsgesetzes bestimmt der Gemeinderat die Publikationsplattform des Kantons St. Gallen (https://publikationen.sg.ch), eine oder mehrere Zeitungen oder ein Mitteilungsblatt, das allen Haushalten zugestellt wird, als amtliches Publikationsorgan der betreffenden Gemeinde. Für die Gemeinde Bad Ragaz waren dies bisher der Sarganserländer und das INFO. Neu kann die kantonale Publikationsplattform als amtliches Publikationsorgan der Gemeinden vorgesehen werden. Damit können die amtlichen Publikationen der Gemeinden auf derselben Plattform wie das kantonale Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies erleichtert den Zugang zu den amtlichen Publikationen von Kanton und Gemeinden.

Darüber hinaus bestimmt das Publikationsgesetz, dass der Gemeinderat auch die Rechtssammlung der Gemeinde in geeigneter Weise veröffentlicht. Wird die Rechtssammlung auf einer elektronischen Plattform veröffentlicht, ist die elektronische Ausgabe massgeblich.

Bereits in der Vergangenheit wurden amtliche Publikationen der Gemeinde Bad Ragaz überwiegend auch elektronisch publiziert (über die Homepage der Gemeinde). Diese elektronischen Publikationen waren jedoch nicht rechtsverbindlich. Durch die Möglichkeit der tagesaktuellen Publikation kann zudem sichergestellt werden, dass Publikationen zeitnah veröffentlicht werden und die betreffenden Fristen dementsprechend zu laufen beginnen. Dies ermöglicht eine Beschleunigung der Verwaltungsverfahren. Die Covid-19 Pandemie hat zudem aufgezeigt, dass dringende amtliche Publikationen mit den bisherigen amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde kaum zu koordinieren sind.

Die gemeinsame Nutzung einer Publikationsplattform durch Kanton und Gemeinden erleichtert die Zugänglichkeit zu amtlichen Publikationen und führt zu einem direkten Bürgernutzen. Ergänzend bleibt es der Gemeinde möglich, Publikationen auch auf der eigenen Webseite oder in der Regionalzeitung zu veröffentlichen. So kann sichergestellt werden, dass auch Personen ohne Internetzugang wichtige Publikationen weiterhin einsehen können.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat Bad Ragaz beschlossen, als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Bad Ragaz ab dem 1. Januar 2021 die Publikationsplattform gemäss kantonalem Publikationsgesetz zu verwenden. Zudem wird auch die Rechtssammlung der Gemeinde Bad Ragaz elektronisch auf der Publikationsplattform gemäss kantonalem Publikationsgesetz veröffentlicht. Ergänzend und auf freiwilliger Basis zur rechtsverbindlichen elektronischen Publikation werden (a.) (amtliche) Publikationen der Gemeinde Bad Ragaz nach Bedarf im "Sarganserländer" und / oder im "INFO" veröffentlicht und (b.) die Veröffentlichungen auf der Publikationsplattform mit kommunalem lnhalt sowie die Rechtssammlung der Gemeinde auf der Webseite der Gemeinde (www.badragaz.ch) eingebunden.

Der Gemeinderat