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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Herzlich willkommen im Rathaus Bad Ragaz!

Inhalt

Die Sust zu Bad Ragaz

1600 - 1900
Handel, Wirtschaft und Gewerbe
Der Nord-Süd-Verkehr von den nördlichen Ländern nach Italien führte seit frühester Zeit durch das Sarganserland. Das Umladen vom Wasser auf den Landweg oder das Unterbrechen der Fahrt während der Nachtzeit liessen den Warentransport oft warten. Die Güter mussten gegen Naturkräfte und Wetter und vor Diebstahl geschützt werden. Dazu dienten die Susten in Walenstadt, Bad Ragaz und Chur.

Der Haus- oder Sustmeister
Die Sust war ein gemauertes, festes Haus mit je einem östlichen und westlichen Tor. Die Fuhrwerke konnten also innerhalb des Gebäudes auf- und abgeladen werden. Vom Erdgeschoss führte eine starke Treppe in den ersten Stock. Hier wurden die Waren geordnet und gestapelt. Für die genaue Kontrolle und Ordnung war der Haus- oder Sustmeister, eine gewählte Amtsperson, veantwortlich. Er musste gut lesen und schreiben können und sich in der Buchhaltung auskennen. Von der Ankunft der Ware bis zu deren Übergabe an den nächsten Sustmeister trug er die volle Verantwortung. Er haftete für den Schaden von verdorbenen oder beschädigten Gütern. Er musste auch die Fuhrleute stellen und sie teilweise bezahlen. Er selbst erhielt von allen vorbei ziehenden Wagen das Haus- oder Sustgeld nach einem bestimmten Tarif.

Bei Ragaz zog ein ständiger Personen- und Warenverkehr über die Landstrasse. Die Männer des Dorfes schlossen sich zu einer Rod- oder Fuhrgenossenschaft zusammen. Roden bedeutete "weiterführen, die Waren transportieren". Aber auch Berufsleute wie Wagner, Schmiede, Sattler, Schlosser, Wirte, Metzger und Bäcker konnten sich ihren Lebensunterhalt verdienen im reichen Gefüge der Erwerbsmöglichkeiten. Ragaz erhielt das Sustrecht als Entschädigung für die aufwändigen Wuhrarbeiten an der Tamina und am Rhein.

Die Sust zu Ragaz
Die Susten waren so verteilt, dass die Güter in einem Tag von einer Sust zur andern geführt werden konnten. In der von der Gemeinde Ragaz erbauten Sust wurden die Waren übernommen, die von Walenstadt herangeführt wurden. Für den Weitertransport bis nach Chur galt das Recht von Ragaz. Am 9. Juli 1626 bestimmte die eidgenössische Tagsatzung in Baden eindeutig:

"Die Ragazer sollen nicht nach Walenstadt hinunter fahren und jenen Fuhrleuten schaden, sondern nur nach Chur." Später wurden dann einige Ausnahmen gestattet: "Weinfuhren dürfen von den oberen Fuhrleuten über Ragaz hinaus ins Sarganserland hinunter geführt werden."

Das Sustgebäude zu Ragaz stand bis 1850 an der Stelle, wo heute noch beim Alten Rathaus das ehemalige Spritzenhaus steht. An der Sust war auch das Weggeld als Abgabe für die Benützung der Strassen zu bezahlen. Dieser zentrale Ort in der Dorfmitte heisst heute noch "Am Platz". Im 17. Jahrhundert wurde Ragaz von den Eidgenossen das Recht zuerkannt, den Zoll von allen durchgehenden Kaufmannsgütern zu behalten. Der ganze Betrieb von einer Suststelle zur anderen war durch strenge Vorschriften geregelt. Die Gemeinde erliess eine sogenannte

Rodfuhrordnung
Diese bezog sich auf den eigentlichen Gütertransport. Es waren Normen festgelegt, die Übervorteilungen verunmöglichten. Am Fuhrwesen konnte sich jeder Gemeindegenosse beteiligen, wenn er die nötigen Wagen, Tiere und Geschirre besass. Die Rod gab auch die Reihenfolge der Fuhrleute an. In Ragaz hatten die Gemeindegenossen, die kein Lehen besassen, das erste Anrecht. Erst wenn sie ihre Wagen beladen hatten, durften die Landfremden ihre Gefährte mit dem verbleibenden Rest an Gütern füllen. Kaufleute, die regelmässig Waren sandten, hatten in Ragaz einen kaufmännischen Vertreter, den Faktor. Er schloss mit den Fuhrleuten den Frachtvertrag ab. Kaufleute, die selbst mit ihren Gütern reisten, verhandelten jeweils direkt mit dem Fuhrmann.

Quelle
Pius Dudler, Bad Ragaz - Mein Dorf
Archiv Ortsgemeinde Bad Ragaz
Dokumentationsbilbiothek Ragaziana
Ragazetta spezial 2 / Oktober 2004


Betrieb in einer Sust bis zur Eröffnung der Bahnlinie
Zürich - Ziegelbrücke - Sargans - Chur um 1859:
Betrieb einer Sust bis zur Eröffnung der Bahnlinie. Lagerung, Waage und Kontrolle der Waren.