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Gemeinde Bad Ragaz

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Inhalt

Gemeinderat Bad Ragaz steht für ein solidarisches Alters- und Gesundheitswesen im Sarganserland

29. Juni 2021

Gemeinde Bad Ragaz
    
Gemeinderat Bad Ragaz steht für ein solidarisches Alters- und Gesundheitswesen im Sarganserland
 
Die Solidarität im Alters- und Gesundheitswesen ist für die Gemeinde Bad Ragaz zwingend und diese muss von allen Gemeinden gemeinsam und solidarisch getragen werden. Der Gemeinderat Bad Ragaz erwartet deshalb, dass die politischen Gemeinden Walenstadt und Quarten in den Zweckverband Pflegezentrum Sarganserland bis am 30. Juni 2022 eintreten und je eine angemessene Einkaufssumme leisten.
  
Der Gemeinderat Bad Ragaz unterzeichnet die Absichtserklärung zu einer Übernahme der Spitalliegenschaft nicht, beurteilt die Situation nochmals, wenn die Gemeinden Quarten und Walenstadt je eine Absichtserklärung bis am 31. Oktober 2021 zu einem Beitritt zum Zweckverband Pflegezentrum abgeben.

  
Der Gemeinderat Bad Ragaz beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der kommunalen und regionalen Alters- und Gesundheitspolitik. Dabei ist dem Gemeinderat klar, dass zukünftig eine Integrierte Versorgung im Sarganserland angestrebt werden muss. Diese basiert auf gelebter Solidarität. Diese Solidarität ist aus Sicht des Gemeinderates Bad Ragaz zurzeit jedoch nicht gegeben.
 
Gemeinden Walenstadt und Quarten nicht Mitglieder im Zweckverband Pflegezentru

Die Gemeinden Quarten und Walenstadt sind heute leider nicht Mitglieder im Zweckverband Pflegezentrum Sarganserland, Mels. Dieses Pflegezentrum wurde mit finanzieller Beteiligung der anderen sechs Sarganserländer Gemeinden baulich erneuert und erweitert. Der Gemeindebeitrag der sechs Gemeinden betrug total 13 Mio. Franken. Zudem mussten in den letzten Jahren hohe finanzielle Defizite des Zweckverbandes aus der operativen Betriebstätigkeit durch die sechs Gemeinden übernommen werden. Die Gemeinde Quarten ist per Ende Jahr 2016 und somit vor der baulichen Erneuerung und Erweiterung aus dem Zweckverband Pflegezentrum Sarganserland ausgestiegen. Trotz mehrfacher Anfrage in den letzten Jahren hat der Gemeinderat Walenstadt jeweils eine engere Zusammenarbeit oder einen gewünschten Beitritt zum Zweckverband Pflegezentrum Sarganserland, Mels, mehrmals abgelehnt. Auch war es der Wunsch der am Pflegezentrum Sarganserland angeschlossenen Gemeinden, dass die Gemeinde Quarten wieder dem Zweckverband Pflegezentrum beitritt, auch dies bisher ohne Erfolg.
 
Solidarität erwartet

Die Solidarität im Alters- und Gesundheitswesen ist für die Gemeinde Bad Ragaz undiskutabel, muss aber von allen Gemeinden getragen werden. Der Gemeinderat Bad Ragaz erwartet deshalb von den Politischen Gemeinden Walenstadt und Quarten, dass sie in den Zweckverband Pflegezentrum Sarganserland bis am 30. Juni 2022 eintreten und eine angemessene finanzielle Einkaufssumme leisten. Grundlage dazu bildet Art. 33 der Vereinbarung über den Zweckverband Pflegezentrum Sarganserland.
 
Der Gemeinderat Bad Ragaz erwartet daher aus Sicht der gelebten Solidarität eine verbindliche Absichtserklärung von den zwei Gemeinderäten Quarten und Walenstadt bis am 31. Oktober 2021, dem Zweckverband Sarganserland beizutreten und je eine entsprechende Einkaufssumme an das Pflegezentrum Sarganserland, Mels, zu bezahlen. Gleichzeitig ist das Bekenntnis der Gemeinderäte Quarten und Walenstadt abzugeben, einen entsprechenden Antrag (mit finanzieller Beteiligung) der Bürgerschaft in Quarten und Walenstadt bis am 30. Juni 2022 vorzulegen und diesen auch aktiv zu unterstützen.
 
Viele offene Fragen beim Thema Spitalübernahme

Zum heutigen Zeitpunkt gibt es noch viele offene Fragen zu den Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen der Gemeinden als mögliche, zukünftige Eigentümerinnen der Spitalliegenschaft. So wünscht der Kanton Graubünden als Eigentümerinnen die Gemeinden (z.B. als Aktiengesellschaft), aber im entsprechenden Verwaltungsrat sollen die Gemeinden kaum vertreten sein, was organisatorisch eine Herausforderung darstellen wird. In dieser angedachten Aufbauorganisation (z.B. Aktiengesellschaft oder Stiftung) zur Übernahme der Spitalliegenschaft durch die Gemeinden werden wichtige Führungs- und Organisationsgrundsätze aus Sicht des Gemeinderates Bad Ragaz nicht eingehalten und die politischen Gemeinden konnten bisher kaum mitwirken bzw. mitgestalten beim Aufbau von elementaren Grundlagen der zukünftigen Organisation, der Leistungsangebote oder dergleichen zentralen Sachthemen.
 
Finanzielles Risiko für die Gemeinde Bad Ragaz

Die Finanzierung der zukünftigen Investition in die Spitalliegenschaft ist im hohen Masse abhängig vom bestellten Leistungsauftrag des Kantons St.Gallen bei der Stiftung Kantonsspital Graubünden. Für die Gemeinden ist es daher wichtig, dass diese finanzielle Sicherheit (z.B. Miet- und Pachtzinserträge) langfristig ausgerichtet ist. Der medizinische Leistungsauftrag für das Spitalangebot am Standort Walenstadt wird wiederkehrend in einem relativ kurzfristigen zeitlichen Abstand überarbeitet und angepasst. Diese Überarbeitung des jeweiligen Leistungsauftrages ist aus medizinischer Sicht (medizinische Entwicklungen, Entwicklung der Fallzahlen, Regionalisierung von Leistungen) sicher zielführend, aber für die Gemeinden als mögliche Eigentümerinnen der Spitalliegenschaft bedeutet dies eine sehr hohe Unsicherheit bzw. ein sehr grosses finanzielles Risiko betr. die zu tätigenden Investitionen bzw. die langfristig kalkulierbaren Miet- und Pachtzinseinnahmen.
 
Fazit

Der Gemeinderat Bad Ragaz arbeitet und unterstützt weiter eine solidarische, Integrierte Versorgung im Sarganserland, unter Einbezug der ambulanten und stationären Angebote, in denen die Gemeinde Bad Ragaz vertreten ist.

Der Gemeinderat