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Inkraftsetzung des Reglements über die Abschreibung des Verwaltungsvermögens
 

Gemeinde Bad Ragaz
 
Inkraftsetzung des Reglements über die Abschreibung des Verwaltungsvermögens
(Abschreibungsreglement)
 
Der Gemeinderat erliess am 12. Januar 2010 das Reglement über die Abschreibung des Verwaltungsvermögens in Anwendung von Art. 3, Art. 23, Art. 90 und Art. 111 des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009, in Vollzug seit dem 1. Januar 2010 (sGS 151.2) sowie Art. 26 der Gemeindeordnung vom 28. April 2000. Der Erlass wurde vom 27. Januar bis 25. Februar 2010 dem fakultativen Referendum unterstellt.
 
Die rechtsetzenden Reglemente und Vereinbarungen brauchen keine Genehmigung durch das Departement des Innern mehr. Vorbehalten bleibt die spezialgesetzliche Genehmigungspflicht. Das neue Abschreibungsreglement ist mit Ablauf der Referendumsfrist rechtsgültig geworden. Der Gemeinderat beschloss den Vollzugsbeginn auf den 1. Januar 2011.
 
 
Der Gemeinderat


 
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