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Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2009 - 2012
 

Politische Gemeinde Bad Ragaz
 
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2009 - 2012
 
Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2009 - 2012 findet am Sonntag, 13. Juni 2010 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen statt.
 
Einreichung von Wahlvorschlägen
Für die Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden.
 
Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 16. April 2010 bis 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Bad Ragaz, Rathaus, 7310 Bad Ragaz, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
 
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Angelegenheiten der politischen Gemeinde Bad Ragaz Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben. Die Gemeinderatskanzlei gibt das entsprechende Formular ab. Das Formular kann auch von der Homepage der Gemeinde unter www.badragaz.ch / Onlineschalter (Wahlen) heruntergeladen werden. Kandidaten und Unterzeichner können ihre Unterschrift nach Einreichung der Wahlvorschläge nicht zurückziehen.  
 
Die Gemeinde erstellt den Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge (Namen in alphabetischer Reihenfolge).
 
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 26. September 2010 statt.
 
Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Freitag, 4. August 2010 bis 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
 
Stille Wahl
Im zweiten Wahlgang ist auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Urnenabstimmungsgesetzes möglich. 
 
Gemeinderat Bad Ragaz


 Herunterladen
  Formular Kandidatur
  Formular UnterzeichnerInnen Wahlvorschlag
 
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